Erstellt am 15.12.2006 um 14:31 Uhr von NM
Hallo,
Dieses Problem haben wir in unserem Betrieb dadurch eingeengt das die GL mit dem BR eine Vereibarung getroffen hat bei der einige auffällige MA am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung einreichen müssen. Es betrifft circa 10 Mitarbeiter und der BR hat sich die Fehlzeiten von der GL bestätigen lassen (hauptsächlich haben die MA Freitags und Montags gefehlt). Dadurch ist das "Krankfeiern" drastisch zurück gegangen.
Mfg
NM
Erstellt am 15.12.2006 um 14:35 Uhr von Kölner
@Ziege
§ 84 SGB IX?
@NM
Dazu bedarf es eigentlich nicht der Zustimmung des BR...
Erstellt am 18.12.2006 um 09:27 Uhr von NM
@Kölner
Je mehr ein BR in betrieblichen Angelegenheiten beteiligt ist, desto besser ist seine Arbeit. Ob eine Zustimmung erforderlich ist oder nicht sei dahingestellt.
Es betrifft aber die Ordnung im Betrieb und da sollte der BR immer informiert sein.
Gruss
NM