Erstellt am 16.04.2015 um 08:53 Uhr von moreno
Jede Einstellung wird für sich behandelt und wenn es wirklich Widerspruchsgründe gibt dann stimmt der BR der Einstellung von A zu und widerspricht der Einstellung von B. Äh Franz habt Ihr mal über Seminare nach gedacht? ;-)
Erstellt am 16.04.2015 um 09:06 Uhr von Dezibel
Bedenkt bitte, ihr habt nicht über den Sinn einer Einstellung zu entscheiden. Widerspruchsgründe sind im Betriebsverfassungsgesetz abschließend festgelegt.
Mich würden mal eure "guten Gründe" interessieren.
Erstellt am 16.04.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
So ist es, es gibt nur die Gründe, die im § 99 Abs. 2 BetrVG genannt werden, um eine Zustimmung zu verweigern.
Erstellt am 17.04.2015 um 11:27 Uhr von Kölner
@franzsv
Kannst Du was zu den Gründen der Ablehnung sagen?