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Einstellung ablehnen

F
FranzSv
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns sollen zwei neue Mitarbeiter anfangen. Der TOP ist einer und die "eingereichte Liste " ist auch eine. Einer der "neuen" Kollegen macht auch Sinn aber nur der eine. Beim anderen liegen tatsächlich gute Gründe einer Ablehnung vor. Wie kann ich vorgehen. Muss ich beide zwingend ablehnen oder muss ich trotzdem bei beiden zustimmen? Danke

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

16.04.2015 um 10:53 Uhr

Jede Einstellung wird für sich behandelt und wenn es wirklich Widerspruchsgründe gibt dann stimmt der BR der Einstellung von A zu und widerspricht der Einstellung von B. Äh Franz habt Ihr mal über Seminare nach gedacht? ;-)

D
Dezibel

16.04.2015 um 11:06 Uhr

Bedenkt bitte, ihr habt nicht über den Sinn einer Einstellung zu entscheiden. Widerspruchsgründe sind im Betriebsverfassungsgesetz abschließend festgelegt. Mich würden mal eure "guten Gründe" interessieren.

G
gironimo

16.04.2015 um 11:57 Uhr

So ist es, es gibt nur die Gründe, die im § 99 Abs. 2 BetrVG genannt werden, um eine Zustimmung zu verweigern.

K
Kölner

17.04.2015 um 13:27 Uhr

@franzsv Kannst Du was zu den Gründen der Ablehnung sagen?

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