Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrates - Kann der Betriebsrat diese Einstellung ablehnen?
Hallo zusammen, wir haben ein paar Probleme mit der GL. 1)Es wurde ein neuer Mitarbeiter für den Außendienst eingestellt ohne das es eine Stellenausschreibung dafür gab. 2) Wurde der Mitarbeiter eingestellt und erst nach dem dieser Unterschrieben hat liegt dem Betriebsrat die Einstellung vor. Normal ist es gut wenn jemand Eingestellt wird aber hier wurde der Betriebsrat abermals nur wieder zum abnicken benutzt. Kann der Betriebsrat diese Einstellung ablehnen? Gespräche führen nur zu Lippenbekenntnisse seites der GL.
Vielen Dank für Euer Tipp.
Gruß Toni12345
Community-Antworten (4)
10.12.2008 um 14:57 Uhr
habt Ihr eine Ausschreibung beim AG gefordert? Dann habt Ihr doch Euren Grund
10.12.2008 um 16:58 Uhr
Hallo, ich nehme an, dass dann auch keine Prüfung auf geignete Schwerbehinderte Bewerber beim Arbeitsamt gemacht wurde. Dies wäre auch ein Grund für eine Ablehnung. Mit mir als SBV ginge das niemals durch.
Gruss Joachim
10.12.2008 um 19:21 Uhr
sofern der AG einen Arbeitnehmer ohne die Mitbestimmung und Zustimmung durch den BR eingestellt hat, könnt ihr per Beschlussverfahren dem AG die Beschäftigung dieses Arbeitnehmer untersagen lassen. Folge ist dann, dass er den Arbeitnehmer bezahlen muss aber nicht beschäftigen darf. Er sitzt dann siene Arbeitszeot in der Kantine ab.
Ihr könnt auch schon im Vorfeld als BR einen Beschluss fassen und dem AG die Beschäftigung mit Hinweis auf das folgende Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren untersagen.
PS: In einem solchen Fall kommt stimmung und beim AG ein sehr langes Gesicht auf. Wir haben dieses erfolgreich praktiziert, ohne Beschlussverfahren, ein Schreiben des RA i.A. des BR mit Hinweis notfalls in ArbG-Beschlussverfahren zu beantragen reichte aus. Es gab seid dem nie mehr ein solches Vorgehen des AG. Bei uns wollte der AG unbedingt genau diesen AN wegen seiner besonderen Fachkenntnis.
Es gibt aber auch einen möglichen Knackpunkt, sofern der AG nicht unbedingt diesen AN möchte, könnte er diesem in der Probezeit kündigen um aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu kommen. Es wäre dann nur einmal von Interesse wie es dann mit dem § 102 gehen soll. Denn der BR kann ja keine Kündigung behandlen, wenn er diesen AN betreffend nie einer Einstellung zugestimmt hat.
11.12.2008 um 09:55 Uhr
@frager1
Das eine (Einstellung) schliesst das andere (Kündigung) bei der Mitbestimmung nicht aus. Allerdings würde es recht doof aussehen, wenn der BR verlangt eine personelle Maßnahme rückgängig zu machen, und dann der Rückgängigmachung widerspricht.....
Verwandte Themen
BR stimmt Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz wiederholt zu
Hallo, was kann man tun, wenn der BR immer wieder mal einen Antrag auf Überstunden des AG genehmigt, obwohl die Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche ohnehin schon überschritten wird. Die geltend
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
Guten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Zustand nach Nicht-Annahme aller BR-Anträge ... Bitte um Hilfe!
Zu einem Arbeitgeber-Antrag auf Versetzung gemäß BetrVG § 99 wurden folgende BR-Anträge gestellt: 1. BR Antrag auf qualifizierte Zustimmungsverweigerung gemäß § 99.2.1 (Verstoß gg. KBV Stellenbesetzu
Verweigert Einstellung § 99
Ein Antrag zur beabsichtigten Einstellung und Eingruppierung zum Dienstag 01.04.2014 wurde von der Geschäftsleitung am Mittwoch den 26.03.2014 in den Briefkasten des Betriebsrates eingeworfen. Der Bet
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P