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Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrates - Kann der Betriebsrat diese Einstellung ablehnen?

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toni12345
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben ein paar Probleme mit der GL. 1)Es wurde ein neuer Mitarbeiter für den Außendienst eingestellt ohne das es eine Stellenausschreibung dafür gab. 2) Wurde der Mitarbeiter eingestellt und erst nach dem dieser Unterschrieben hat liegt dem Betriebsrat die Einstellung vor. Normal ist es gut wenn jemand Eingestellt wird aber hier wurde der Betriebsrat abermals nur wieder zum abnicken benutzt. Kann der Betriebsrat diese Einstellung ablehnen? Gespräche führen nur zu Lippenbekenntnisse seites der GL.

Vielen Dank für Euer Tipp.

Gruß Toni12345

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Community-Antworten (4)

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ganther

10.12.2008 um 14:57 Uhr

habt Ihr eine Ausschreibung beim AG gefordert? Dann habt Ihr doch Euren Grund

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Joachim_N

10.12.2008 um 16:58 Uhr

Hallo, ich nehme an, dass dann auch keine Prüfung auf geignete Schwerbehinderte Bewerber beim Arbeitsamt gemacht wurde. Dies wäre auch ein Grund für eine Ablehnung. Mit mir als SBV ginge das niemals durch.

Gruss Joachim

F
frager1

10.12.2008 um 19:21 Uhr

sofern der AG einen Arbeitnehmer ohne die Mitbestimmung und Zustimmung durch den BR eingestellt hat, könnt ihr per Beschlussverfahren dem AG die Beschäftigung dieses Arbeitnehmer untersagen lassen. Folge ist dann, dass er den Arbeitnehmer bezahlen muss aber nicht beschäftigen darf. Er sitzt dann siene Arbeitszeot in der Kantine ab.

Ihr könnt auch schon im Vorfeld als BR einen Beschluss fassen und dem AG die Beschäftigung mit Hinweis auf das folgende Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren untersagen.

PS: In einem solchen Fall kommt stimmung und beim AG ein sehr langes Gesicht auf. Wir haben dieses erfolgreich praktiziert, ohne Beschlussverfahren, ein Schreiben des RA i.A. des BR mit Hinweis notfalls in ArbG-Beschlussverfahren zu beantragen reichte aus. Es gab seid dem nie mehr ein solches Vorgehen des AG. Bei uns wollte der AG unbedingt genau diesen AN wegen seiner besonderen Fachkenntnis.

Es gibt aber auch einen möglichen Knackpunkt, sofern der AG nicht unbedingt diesen AN möchte, könnte er diesem in der Probezeit kündigen um aus der Zahlungsverpflichtung heraus zu kommen. Es wäre dann nur einmal von Interesse wie es dann mit dem § 102 gehen soll. Denn der BR kann ja keine Kündigung behandlen, wenn er diesen AN betreffend nie einer Einstellung zugestimmt hat.

R
RAKO

11.12.2008 um 09:55 Uhr

@frager1

Das eine (Einstellung) schliesst das andere (Kündigung) bei der Mitbestimmung nicht aus. Allerdings würde es recht doof aussehen, wenn der BR verlangt eine personelle Maßnahme rückgängig zu machen, und dann der Rückgängigmachung widerspricht.....

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