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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

"Fremde" in BR-Sitzungen

B
Bobomec
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Mal eine Frage zum Thema "fremde Personen in Sitzungen": welche Konsequenzen hat es, wenn genau diese in Sitzungen anwesend sind? Wir haben bald einen Betriebsübergang und haben zwei BRs aus der dazustossenden Firma in unserer Sitzung gehabt. Dafür haben wir jetzt Mecker bekommen. War sicher nicht richtig, aber welche Konsequenzen kann das überhaupt haben?

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Community-Antworten (8)

P
Paddy

15.04.2015 um 08:57 Uhr

Wenn zwei Firmen fusionieren (wie ich das verstehe) meine ich (Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege) wir der BR der kleineren Firma aufgelöst.

B
Bobomec

15.04.2015 um 09:11 Uhr

Ja, das ist auch so. Geht eher um die Frage nach den Konsequenzen, wenn wir Personen in der Sitzung haben, die da eigentlich nicht hingehören.

N
Nubbel

15.04.2015 um 09:51 Uhr

für euch keine. beschlüsse habt ihr sicher nicht gefasst. die beiden eingeladenen könnten da eher ein problem bekommen wenn sie nicht in ihrer freizeit bei euch waren

B
brsieben

15.04.2015 um 10:02 Uhr

Der BR kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Nichtmitglieder in die Sitzung einladen, z.B. als Sachverständige. Sie dürfen nur bei den sie betreffenden Punkten anwesend sein, stimmen natürlich nicht mit ab etc. Betriebsfremde Gäste vorher sicherheitshalber beim AG anmelden. btw: Ich halte es für eine kluge Maßnahme, sich mit dem BR der zu übernehmenden Firma auszutauschen. Vermutlich geht es ja bei der Übernahme um die berühmten Synergien, die in der Regel Arbeitsplätze kosten.

N
niemand

15.04.2015 um 11:27 Uhr

@Paddy soweit so richtig, der BR der größereen Firma bleibt bestehen und hat ein Übergangsmandat. ES ist aber unverzüglich ein Wahlvorstand zu bestellen und es sind Neuwahlen durchzuführen.

G
gironimo

15.04.2015 um 11:30 Uhr

Dafür haben wir jetzt Mecker bekommen<

Wer hat denn was gemeckert?

B
Bobomec

15.04.2015 um 11:51 Uhr

Unverzüglich neu wählen: das höre ich jetzt zum ersten Mal. ;)

Gemeckert hat Personal, die zu einer BV auch in der Sitzung waren.

N
niemand

15.04.2015 um 12:05 Uhr

Ich empfehle § 21a Übergangsmandat *) Betrvg zur Lektüre. Satz 2 scheint interresant zu sein.

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