Erstellt am 15.04.2015 um 06:57 Uhr von Paddy
Wenn zwei Firmen fusionieren (wie ich das verstehe) meine ich (Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege) wir der BR der kleineren Firma aufgelöst.
Erstellt am 15.04.2015 um 07:11 Uhr von Bobomec
Ja, das ist auch so.
Geht eher um die Frage nach den Konsequenzen, wenn wir Personen in der Sitzung haben, die da eigentlich nicht hingehören.
Erstellt am 15.04.2015 um 07:51 Uhr von Nubbel
für euch keine. beschlüsse habt ihr sicher nicht gefasst. die beiden eingeladenen könnten da eher ein problem bekommen wenn sie nicht in ihrer freizeit bei euch waren
Erstellt am 15.04.2015 um 08:02 Uhr von brsieben
Der BR kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Nichtmitglieder in die Sitzung einladen, z.B. als Sachverständige. Sie dürfen nur bei den sie betreffenden Punkten anwesend sein, stimmen natürlich nicht mit ab etc. Betriebsfremde Gäste vorher sicherheitshalber beim AG anmelden.
btw: Ich halte es für eine kluge Maßnahme, sich mit dem BR der zu übernehmenden Firma auszutauschen. Vermutlich geht es ja bei der Übernahme um die berühmten Synergien, die in der Regel Arbeitsplätze kosten.
Erstellt am 15.04.2015 um 09:27 Uhr von Niemand
@Paddy
soweit so richtig, der BR der größereen Firma bleibt bestehen und hat ein Übergangsmandat. ES ist aber unverzüglich ein Wahlvorstand zu bestellen und es sind Neuwahlen durchzuführen.
Erstellt am 15.04.2015 um 09:30 Uhr von gironimo
>Dafür haben wir jetzt Mecker bekommen<
Wer hat denn was gemeckert?
Erstellt am 15.04.2015 um 09:51 Uhr von Bobomec
Unverzüglich neu wählen: das höre ich jetzt zum ersten Mal. ;)
Gemeckert hat Personal, die zu einer BV auch in der Sitzung waren.
Erstellt am 15.04.2015 um 10:05 Uhr von Niemand
Ich empfehle § 21a Übergangsmandat *) Betrvg zur Lektüre. Satz 2 scheint interresant zu sein.