Informationspflicht und Mitbestimmung; 8 Wochen in fremde Geschäftsräume abkommandiert bzw versetzt - hätte der BR seitens der GL informiert werden müssen?
Hallo, in Unserem Unternehmen wurde ein Bereich ausgelagert ohne Mitarbeiter zu kündigen. Zu diesem Zwecke wurden Mitarbeiter zwecks Einarbeitung der Arbeitnehmer des Dienstleisters für eine Dauer von ca. 8 Wochen in fremde Geschäftsräume abkommandiert bzw versetzt.
In unseren Standard Arbeitsverträgen (alle)steht, dass der Arbeitgeber sich das Recht vorbehält, den Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzten, die nach seinen Qualifikationen....
Hätte hier nicht der Betriebsrat seitens der GL informiert werden müssen in Bezug auf Informationspflicht und Mitbestimmung?
Bitte um Info, vorab vielen Dank. Gruss Superstar
Community-Antworten (4)
19.12.2007 um 08:33 Uhr
m.E. handelt es sich hier um echte Versetzungen i.S. BetrVG § 99 (RN 102 Fitting); unabhängig von einzelvertraglichen Regelungen ist die Anhörung des BR nach § 99 BetrVG erforderlich; wenn der BR gem. § 80 BetrVG über die Auslagerung des Bereiches rechtzeitig UND umfassend informiert worden wäre, hätte die Frage der (temporären) Versetzungen bereits im Vorfeld der geplanten Maßnahme des AG geklärt werden können;
19.12.2007 um 08:35 Uhr
@uhu ...und § 111 BetrVG?
19.12.2007 um 16:20 Uhr
@Kölner Recht haste; den 111er wollte ich nicht gleich auch noch frontal bringen; bei rechtzeitiger und umfassender Info, hätte der BR die Betr.änderung sicher selbst erkannt (hätte er sollen);
19.12.2007 um 22:18 Uhr
Hallo Uhu, hallo Kölner, vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss Superstar
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