Der stellv. Vorsitzender tritt zurück und gibt auch die Freistellung auf, bleibt aber ein ordentliches BR-Mitglied.
Heute haben wir im Gremium einen neuen stellv. BR gewählt (geheime Wahl). Nach erfolgreicher Wahl und nach der Sitzung kam dann der Einwand das die
Freistellung auch noch in der nächsten Sitzung in geheimer Wahl zu erfolgen hat.
In unserem Betrieb sind 2 Gewerkschaften vertreten und die Freistellungen wurden somit nach Dehond vergeben.
Nun meine Frage, ist der neue stellv. BR-Vorsitzender nun wie geplant ab 01.05.2015 in einer Vollfreistellung oder muss die Freistellung erst in der Mai-Sitzung wirklich gewählt werden.
Wir haben den Arbeitgeber über den neuen stellv. BR und die Freistellung schon informiert' muss ich das rückgängig machen ?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.