Erstellt am 14.04.2015 um 09:14 Uhr von gironimo
Der GBR (KBR) ist jedenfalls kein übergeordnetes Gremium sondern ein zusätzliches Gremium.. Was die Regelungsbefugnisse angeht, weißt Du ja bescheid.
Der GBR (KBR), in den ja die Einzelbetriebsräte Mitglieder entsenden, sollte sich aber auch als ein Informationsaustauschgremium verstehen. Zu wissen, was in den einzelnen Betrieben läuft (zumindest in groben Zügen) sollte jedem wichtig sein.
Ich würde da so gesehen gar nicht mit juristischen Mindest- oder Höchstanforderungen argumentieren.
Erstellt am 14.04.2015 um 09:19 Uhr von HannaMontana
Klar ist es wichtig zu wissen, was anderswo läuft. Seh ich auch so. Aber wo ist die Grenze zwischen "in groben Zügen" und Details, die der Arbeitgeber nur dem BR im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und evtl. im Rahmen der Verschwiegenheit mitteilt?
Persönliche Einschätzung? Wie auf Nachfrage reagieren? Mit einem "Dazu kann/darf ich nichts sagen"?
Erstellt am 14.04.2015 um 09:58 Uhr von gironimo
Da kommt es natürlich speziell auf die Art der Information an.
Es handelt sich ja wahrscheinlich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG; aber selbst wenn - das BetrVG legt die Grenze der Schweigepflicht ja ausdrücklich nicht um das BR-Gremium im Einzelnen, sondern um alle Organe des BetrVG. Der GBR ist also genauso im Boot wie der BR; kann und sollte also informiert werden.
Etwas anderes wären ja einer bestimmten Person vertraulich zugänglich gemachter personenbezogener und schutzwürdiger Daten. Aber darum scheint es sich ja nicht zu handeln, da das Thema an sich - so lese ich es aus Deiner Frage - bei Euch im BR ja bereits bekannt ist - oder?
Ich denke, dem AG sollte klar sein, dass der BR oder einzelne BR-Mitglieder nicht Geheimräte sind und der Informationsaustausch zwischen den BR-Mitgliedern und Gremien ein Selbstverständnis ist. Das hier im Einzelfall u.U. eine Abwägung erfolgen muss ist klar; der Tenor sollte aber eher auf den offenen Dialog zielen.
Erstellt am 14.04.2015 um 10:10 Uhr von HannaMontana
Es geht auch um die grundsätzliche Frage, wie weit man z.B. als Einzel-BR dem GBR/KBR gegenüber quasi Rechenschaft schuldig ist, wenn man in ähnlichen Fragen als BR-Gremium einfach komplett anders entscheidet als die Kollegen in ihren Betrieben, weil die Ausgangssituation und Informationspolitik im eigenen Betrieb eben anders sind und man mit anderen Verhandlungspartner zu tun hat.
Wir sind auch vorsichtig, wie weit wir unser Vorgehen preisgeben, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass das gerne dem Arbeitgeber gegenüber "ausgeplaudert" wird à la "BR-Gremium X hat in seinem Betrieb aber vor, das so und so zu regeln, das wollen wir auch."
Aber ich seh schon, dass ist eher ein zwischenmenschliches Problem, das juristisch nicht abgedeckt ist.
Erstellt am 14.04.2015 um 14:47 Uhr von ganther
Rechenschaft bist du überhaupt nicht schuldig. Der BR muss den GBR nicht unterrichten. Was sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt und obliegt euch ganz alleine