Gründung eines Gesamt BR in einer städtischen Verwaltungs GmbH.
Wir sind mit unserer GmbH (über 200 Mitarbeiter) Teil einer städtischen Verwaltungs GmbH.
In dieser Verwaltungs GmbH gibt es 20 Unternehmen (alle GmbH), die meisten sind bezüglich der Mitarbeiteranzahl sehr kleine GmbHs, so dass es bis auf den BR unserer GmbH nur einen weiteren Betriebsrat einer anderen GmbH gibt.
Bei allen diesen GmbHs hält die Verwaltungs GmbH einen Anteil von mindestens 50,1%.
Nach BetrVg §47 Abs.1 können bzw. müssen wir einen Gesamt BR gründen.
Unser Geschäftsführer, der in auch der Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH ist, zeigt sich nicht begeistert von diesem Vorhaben und kann den Sinn nicht erkennen.
Mittlerweile ist auch der Betriebsrat der anderen GmbH nicht mehr besonders begeistert, denn den Kollegen ist durch ihre und auch durch die Geschäftsleitung der Verwaltungs GmbH mitgeteilt worden, dass im Falle einer Gründung eines Gesamt BR, sehr viel Arbeit und vermutlich sehr viele verschiedene Tarifverträge auf den Gesamt BR zukommen werden, da der Gesamt BR, mangels fehlender Betriebsräte in den kleinen GmbHs, auch als Betriebsrat und Ansprechpartner für alle AN Angelegenheiten in den kleinen GmbHs ist.
Mittlerweile kommt die Gründung des Gesamt BR durch diese "Politik" ins stocken.
Ehrlich gesagt, bin ich auf noch mehr BR Arbeit auch nicht besonders scharf, aber da sich die städtische Verwaltungs GmbH neu strukturieren wird, sehen wir die AN Interessen stark gefährdet.
Können/ sollten wir den Gesamt BR (einfach) gründen und konstituieren?
Wenn der AG / GF etwas dagegen hat könnte er ja dagegen klagen.
Hier gibt es doch bestimmt ein paar sehr erfahrene BRs die das schon gelebt haben, oder?

Dank und nette Grüße aus einem Vorort des kölschen Klüngels!

Paul