Hallo,in unserer Firma wurde anfang März der neue BR gewählt.In der letzten Sitzung wurden nun die Ersatzmitglieder für den Gesamt-BR gewählt und vom Berater des Gesamt-BR und von der neuen und alten Vorsitzenden wurde gesagt,daß sie und ihr Stellvertreter automatisch im Gesamt-BR sind.Mir will aber nicht so richtig einleuchten,wieso nur Ersatzmitglieder gewählt werden müssen.Im BVG hab ich unter §47,Abs.2 u.3 nachgelesen und wenn ich das nicht falsch sehe, müßten auch in der neuen Amtsperiode die neuen (oder auch alten)Mitglieder in den Gesamt-BR gewählt werden.Der Gesamtbetriebsrat wurde übrigens letzte Woche ebenfalls gewählt und zwar auch schon von unserer Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter.Kann mir da jemand eine Antwort geben.