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JAV ohne BR

J
jolly00
Dez 2022 bearbeitet

Ich bin unserem Betrieb das einzige JAV-Mitglied. Der Betriebsrat löst sich gerade durch Abwabderung auf und muss neu gewählt werden. Was nun, wenn kein neuer gewählt wird? Gibt es dann die JAV überhaupt noch? Gewählt werden kann eine JAV nicht ohne BR, das ist klar.

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Community-Antworten (8)

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enigmathika

07.12.2022 um 18:05 Uhr

Da die JAV kein eigenes Mitbestimmungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber hat und auch keine Beschlüsse fassen kann, die gegenüber dem Arbeitgeber wirksam sind, ist sie ohne Betriebsrat nicht handlungsfähig und wird ebenfalls aufgelöst.

Das bedeutet für Euch:

Solange auch nur ein Rumpfbetriebsrat im Amt ist, existiert Ihr weiter. Mit der Amtsniederlegung des letzten Mitglieds endet automatisch die Amtszeit des gesamten Gremiums. Gibt es eine betriebsratslose Zeit zwischen dem alten und dem neuen Betriebsrat, müsst auch Ihr neu wählen.

Löst sich Euer Betriebsrat denn tatsächlich komplett auf oder unterschreitet er nur die Mindestgröße und muss deswegen neu wählen?

C
celestro

07.12.2022 um 18:36 Uhr

"Was nun, wenn kein neuer gewählt wird?"

Rechtlich muss ein WV gebildet und eine neue Wahl eingeleitet werden. Und sofern sich mindestens ein Kandidat findet, wird es auch einen BR geben.

Wäre das nicht der Fall (also es findet sich wirklich überhaupt kein Kandidat), dann gibt es keinen BR mehr und auch keine JAV.

J
jolly00

07.12.2022 um 18:59 Uhr

@Enigmatika: Unser Betrieb hat ca. 90 Mitarbeiter, es sind also 5 BR-Mitglider zu wählen. Es bleiben 2 der jetzigen 5 Mitglieder im Unternehmen und auch im BR übergangsweise. Dann wird neu gewählt. Ich denke nicht dass es eine Zeit ohne BR geben wird, wenn ein neuer gewählt wird. Es ist nur die Frage ob sich genug Leute finden werden, die sich aufstellen lassen. Ich kann das ja nicht einfach so tun denke ich, da jemand der JAV werden will, ja nicht im BR sein darf.

@celestro: Ein WV ist schon gebildet und die Wahl wird eingeleitet. Wenn sich nur ein Kandidat findet, reicht das für die Wahl? Wie oben beschrieben werden ja eigentlich 5 Personen gewählt.

C
Catweazle

07.12.2022 um 20:10 Uhr

Der BR könnte tatsächlich aus einer Person bestehen.

S
seehas

08.12.2022 um 07:39 Uhr

Wenn sich nicht genügend Kandidaten finden, kann das nächst kleinere Gremium gewählt werden (§11 BetrVG)

J
jolly00

08.12.2022 um 12:10 Uhr

@seehas: Dort steht: "Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen."

Wir haben aber eine ausreichende Anzahl an wählbaren AN. Nur was wenn sich nicht genug finden, findet dann auch der selbe Paragraph Anwendung? Da müsste man gucken ob "wählbar" heißt, dass Personen sich aufstellen lassen können oder dass Personen sich haben aufstellen lassen und dann gewählt werden können.

C
celestro

08.12.2022 um 12:48 Uhr

@jolly00

Der § gilt normalerweise für etwas anderes ... er wird aber analog auch angewandt, wenn sich zu wenige Kandidaten "melden".

E
enigmathika

08.12.2022 um 14:18 Uhr

" Es bleiben 2 der jetzigen 5 Mitglieder im Unternehmen und auch im BR übergangsweise. Dann wird neu gewählt. Ich denke nicht dass es eine Zeit ohne BR geben wird, wenn ein neuer gewählt wird. Es ist nur die Frage ob sich genug Leute finden werden, die sich aufstellen lassen."

Das klingt doch gut. Dann bleibst Du also im Amt, bis feststeht, dass es keinen BR mehr gibt. (oder bis Ihr neu wählen müsst)

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