Veröffentlichung von Zahlen - können wir als BR diese im Intranet für alle zugänglich machen?
Wie kann ich meinen AG dazu bewegen, die Belegungszahlen unserer Klinik zu veröffentlichen bzw. können wir als BR diese Zahlen im Klink Intranet für alle zugänglich machen?
Community-Antworten (1)
09.11.2005 um 11:52 Uhr
Eigentlich garnicht. Der AG ist zwar vertpflichtet den BR zu informieren, aber wenn er auf Vertraulichkeit pocht, seid ihr nach §79 BetrVG ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Andernfalls hat er gute Karten den BR nach §23 Abs.3 BetrVG vom Arbeitsgericht seines Amtes entheben zu lassen.
Sicherlich ist euer Anliegen gut gemeint, aber man sollte den AG nicht immer überfordern.
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