W.A.F. LogoSeminare

Intranetnutzung - darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen?

B
benno67
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

darf der AG Vor- und Nachnamen, Einsatzort sowie Funktion der Mitarbeiter ohne deren Zustimmung ins Intranet stellen??? Man kann auf das Intranet nur vom Internet aus zugreifen. Und kann der AG die Nutzung des Intranets in einer Arbeitsanweisung bestimmen? Das hängt damit zusammen, dass die MA, wenn sie versetzt werden, sich auf dem PC in der neuen Abteilung im Intranet einloggen müssen um dann im Intranet in der neuen Abteilung geführt zu werden.

Danke für Eure Hilfe...

benno67

5.10103

Community-Antworten (3)

M
Mecki

29.01.2009 um 17:53 Uhr

Hallo Benno67,

setzt Euch mit Eurem Datenschutzbeauftragten zusammen und erarbeitet eine Betriebsvereinbarung hierzu.

Grüße,

Mecki

L
Lotte

29.01.2009 um 18:42 Uhr

benno, aufbauend auf Mecki: Sehe hier durchaus MBR nach § 87 (1) Nr. 1

B
benno67

30.01.2009 um 10:23 Uhr

Danke schonmal...können wir da die Zustimmung verweigern?

Ihre Antwort