Erstellt am 11.04.2015 um 21:37 Uhr von Moreno
1. Ja kann durchaus sinnvoll sein sollte meiner Ansicht nach Sehr gut vorbereitet sein. 2. ja klar der BRV muss ja wissen ob er ein Ersatzmitglied einladen kann.
Erstellt am 12.04.2015 um 08:45 Uhr von nicoline
*Was könnte noch Sinnvoll sein und was wäre falsch zu fragen?*
Das kommt darauf an, was ihr mit dem Ergebnis der Befragung erreichen wollt!
*muss der Grund genannt werden?*
Könnt es Gründe geben, den Grund nicht zu nennen?
Erstellt am 12.04.2015 um 09:24 Uhr von gironimo
Ihr solltet nur an eine Befragung denken, wenn Ihr einen konkreten Bedarf habt. Das klingt nicht unbedingt aus Deiner Frage heraus.
Ansonsten stimme ich mit meinen Vorrednern zu - eine Befragung muss gründlich vorbereitet sein (ergebnisoffene Fragen usw.)
>Führung BR so wie AG Sein< wie bitte?
Ich vertrete eher die Auffassung, "allgemeine" Befragungen zu lassen.
>muss der Grund genannt werden<
Du meinst verhindert zu Sitzungen zu kommen? Dann musst Du schon den Grund nennen. Der BRV muss doch wissen, ob er ein Ersatzmitglied laden darf/muss oder ob die Verhinderung keine Verhinderung im Sinne des BetrVG ist.
Erstellt am 12.04.2015 um 10:07 Uhr von Lotte
Hallo BRwomens,
Eine Befragung kann gut und sinnvoll sein. Die KollegInnen sind beim ersten Mal sicher auch dazu bereit. Eine Befragung weckt aber immer zu Recht Hoffnung auf Veränderung. Wenn aus der Befragung keine Resultate erfolgen, sinkt die Bereitschaft zur Beteiligung beim nächsten Mal dramatisch.
Darum solltet ihr das Mittel der Befragung sehr sensibel einsetzen.
LG Lotte
Erstellt am 12.04.2015 um 17:32 Uhr von Brwomens
Gironimo....
wo lIegt den da der unterschied? Wann dürfte man kein Ersatzmitglied laden und wann muss man?
Erstellt am 13.04.2015 um 07:04 Uhr von Paddy
Solch eine Befragung ist immer ein zweischneidiges Schwert.
Klar ist der positive Hintergedanke. Aber es vermittelt auch beim Arbeitnehmer dass nicht nur der BR etwas entscheidet, sondern dass der "kleine Mann" mit eingebunden wird und so etwas wie Mitsprache hat.
Wenn dann in der nächsten Zeit etwas vom BR entschieden wird ohne dass die Belegschaft mit eingebunden wurde , könnte diese ziemlich schnell sauer sein, denn all zu schnell gewöhnt sich der Arbeitnehmer daran, dass auch Er gefragt wird.
Erstellt am 13.04.2015 um 07:52 Uhr von Speddy
Guten Morgen,
Verhinderungsgründe im Sinne des BetrVG wären unter anderm Krankheit, Seminar, Urlaub oder der Tod ;-), trifft einer dieser Gründe zu ist ein Ersatzmitglied einzuladen.
Arbeiten im Betrieb hingegen, stellt keinen Verhinderungsgrund dar.
Außer Leib und Leben sind in Gefahr, oder durch die Teilnahme gefährdet.
Verderbliche Waren stehen auch unter diesen Verhinderungsgründen.