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Verbot einer Befragung, die der Betriebsrat durchführt - über psychische Belastung und Beanspruchung?

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Frank
Jan 2018 bearbeitet

Wir als Betriebsrat würden gerne eine Befragung für die Mitarbeiter der Pflege über Psychische Belastung und Beanspruchung durchführen. Wer außer dem Geschäftsführer dürfte eine Befragung verbieten. Evtl PDL, Chefarzt, Betriebsarzt?

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Community-Antworten (3)

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pitsieben

07.05.2009 um 16:36 Uhr

Hallo Frank, für die Befragung der MA braucht der BR keine Genehmigung des AG. Siehe auch bei Google "DGB Gute Arbeit".

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paula

07.05.2009 um 17:18 Uhr

ihr braucht keine Zustimmung.... aber sollte man das Thema nicht ganz anders angehen? Der AG ist verpflichtet eine Gefährdunngsanalyse durchzuführen. Dazu gehört auch das Thema psychische Belastung.

Der BR hat hier MBR! Nutzt diese denn darüber wird der AG auch gezwungen Maßnahmen aufzusetzen

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DerAlteHeini

08.05.2009 um 02:59 Uhr

Frank Eines sollte dieser BR beachten. Der Ansprechpartner des BR ist der AG/GF oder eine gesondert schriftlich bevollmächtigte Person und Niemand anders. Somit muss sich ein BR nicht mit irgendwelchen Anderen auseinandersetzen. Also auch nicht mit Gruppenleitern, Vorarbeitern, Schichtleitern, Meistern, Ärzten, Betriebsärzten oder sonstigen hochwichtigen Personen. Das hat auch einen Grund. Den wenn es Streitigkeiten oder Unregelmäßigkeiten gibt und Gerichte oder Behörden aktive werden, sind nicht die aufgezählten und hochwichtigen Personen in der Verantwortung und Haftung, sondern immer erst der AG/GF.

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