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Kommissarischer Arbeitsvertrag - ohne Laufzeit - rechtens?

S
Sayuri
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich gehöre dem ersten und neu gewählten BR an. Nun dreht sich meine Angelegenheit um eine individuelle Sache, zu der ich Rat brauche. Eine Kollegin hat einen "kommissarischen" Arbeitsvertrag, aber ohne Endzeit bekommen. Meine Frage: Ist ein kommissarischer Arbeitsvertrag rechtskräftig? Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

10.04.2015 um 10:40 Uhr

Kommissarisch bedeutet ja vorübergehend also soll es sich ja wohl um einen befristeten Vertrag handeln. Wenn jetzt aber kein Sachgrund angegeben ist ( wie z.B. kommissarischer Arbeitsvertrag bis Frau Müller aus dem Sabbatjahr wiederkehrt) und auch kein Enddatum enthalten ist, dann könnte dieser Arbeitsvertrag meiner Ansicht nach nur als unbefristet gelten. Die Kollegin sollte mal bei der Gewerkschaft oder bei einem Anwalt nachfragen.

O
outofmemory

10.04.2015 um 13:32 Uhr

Was darf man sich unter einem "kommissarischen" Arbeitsvertrag vorstellen? Kannst du das bitte noch etwas erläutern.

G
gironimo

10.04.2015 um 18:02 Uhr

Gerade das ist der springende Punkt. Es dürfte sich um eine der berühmten unzulässigen Klauseln handen. Niemand weiß, was ein kommissarischer Vertrag ist, wenn nicht im Vertrag genau definiert ist, was darunter zu verstehen ist.

Ich würde jedenfalls von einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgehen.

Wie wurde denn der BR angehört (§ 99 BetrVG)? Was wurde dem BR zu diesem Thema gesagt, bevor er seine Zustimmung zur Einstellung erteilte?

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