Erstellt am 10.04.2015 um 08:40 Uhr von moreno
Kommissarisch bedeutet ja vorübergehend also soll es sich ja wohl um einen befristeten Vertrag handeln. Wenn jetzt aber kein Sachgrund angegeben ist ( wie z.B. kommissarischer Arbeitsvertrag bis Frau Müller aus dem Sabbatjahr wiederkehrt) und auch kein Enddatum enthalten ist, dann könnte dieser Arbeitsvertrag meiner Ansicht nach nur als unbefristet gelten. Die Kollegin sollte mal bei der Gewerkschaft oder bei einem Anwalt nachfragen.
Erstellt am 10.04.2015 um 11:32 Uhr von outofmemory
Was darf man sich unter einem "kommissarischen" Arbeitsvertrag vorstellen? Kannst du das bitte noch etwas erläutern.
Erstellt am 10.04.2015 um 16:02 Uhr von gironimo
Gerade das ist der springende Punkt. Es dürfte sich um eine der berühmten unzulässigen Klauseln handen. Niemand weiß, was ein kommissarischer Vertrag ist, wenn nicht im Vertrag genau definiert ist, was darunter zu verstehen ist.
Ich würde jedenfalls von einem unbefristeten Arbeitsvertrag ausgehen.
Wie wurde denn der BR angehört (§ 99 BetrVG)? Was wurde dem BR zu diesem Thema gesagt, bevor er seine Zustimmung zur Einstellung erteilte?