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Frage zu Laufzeit einer BV

C
celestro
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine BRV gefunden in der folgendes zur Laufzeit steht:

a) Die BRV hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Wird sie nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um 12 Monate.

b) Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Da mehr als 24 Monate rum sind, sind nun die gesetzlichen Fristen maßgeblich ? Denn die Formulierung ist ja so bescheuert, das damit nicht "verlängert sich immer weiter" ausgedrückt wird. Oder etwa doch ?

Danke und Gruß

95804

Community-Antworten (4)

P
Pickel

13.08.2015 um 13:31 Uhr

Verträge sind grundsätzlich so auszulegen, wie sie gemeint waren. Dazu helfen erst einmal Protokolle und Zeugenaussagen. Erst wenn danach Zweifel bestehen, kommt eine wörtliche Aussage zur Geltung.

Ich wundere mich nur, was Absatz b) bezwecken sollte. Entweder ich regele die Kündigungsfrist in a) oder ich nutze die Gesetzlichen. Beides zusammen ist Quatsch.

C
celestro

13.08.2015 um 13:55 Uhr

Naja ... nach mehr als 2 Jahren dürfte fraglich sein, ob man noch nachvollziehen kann, ob nicht "soll sich jeweils um 12 Monate verlängern" gemeint war.

Das mit b) fanden wir auch seltsam ... aber ist halt ne BV (keine BRV :-D ) vom alten Gremium.

A
AlterMann

13.08.2015 um 16:01 Uhr

Hm, ich könnte mir denken, dass b) regeln sollte, wie weit vorher gekündigt werden muss, also z.B. 2 Monate vor Ablauf der BV. Aber auch dann bleibt die Formulierung sehr seltsam.

P
Pjöööng

13.08.2015 um 16:14 Uhr

Vom Aufbau her ist das ja nicht völlig unlogisch. In a) wird die Kündigungsmöglichkeit behandelt und in b) die Kündigungsfrist.

Fehlerhaft scheint mir nur die Formulierung in a) zu sein. Hier hätte man wohl schreiben wollen" Die BV hat eine Gültigkeit von 12 Monaten. Wird sie nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich ihre Laufzeit um jeweils weitere 12 Monate."

Falls man sich nicht auf diese gemeinsame Lesart einigen kann, dann müsste man wohl zu dem Ergebnis kommen, dass die Laufzeit 12 oder 24 Monate betragen hat, je nachdem ob sie gekündigt wurde. Nach den 24 Monaten gälte sie dann weiter, falls eine Nachwirkung gegeben ist.

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