Erstellt am 08.04.2015 um 12:26 Uhr von Pickel
Du schreibst doch selbst "hoher Krankenstand" - der lässt sich ja auch in Zahlen ausdrücken.
Normal ist ein Wert von ca. 3-5 %, je nach Betrieb kann der aber deutlich abweichen.
Schaut euch eure Zahlen der Vergangenheit an und wenn jetzt der Wert deutlich höher sein sollte (also mindestens 50 % über dem Durchschnittswert), ist die Begründung der GL erst einmal stichhaltig und ein Paradebeispiel für unvorhergesehene Unterkapazität.
Erstellt am 08.04.2015 um 12:40 Uhr von gironimo
Ihr könntet ja höchstens die Zustimmung verweigern, wenn es einen Grund aus dem § 99 BetrVG gibt. Den sehe ich bei Euch so nicht.
Erstellt am 09.04.2015 um 20:13 Uhr von PeterPaula
Boah, Leute pennt Ihr alle schon oder was?
Mag sein das es sich hier um eine "unzulässige Austauschkündigung" handelt!
Insbesondere in der Kürze der vom AG behaupteten "nicht erwartete und voraussehbare hohe Krankenstand" und vermutlich nicht erwartete und vorhersehbare Auftragszunahme!
Fasst einen Beschluss, dass Ihr Euch zu dem Thema "Möglichkeiten des Betriebsrates bei unzulässige Austauschkündigung" mit einem Rechtsanwalt beraten wollt, inkl. Kostenübernahme durch den AG nach § 40 Abs. 1.
Macht einen Termin und besprecht mit ihm Eure Möglichkeiten, da Ihr den Verdacht habt, dass durch die Massenentlassungen Leiharbeiter eingesetzt werden sollen, und zwar auf den Arbeitsplätzen, die noch vor kurzem von Stammarbeitnehmern besetzt waren ;-)
Erstellt am 11.04.2015 um 11:01 Uhr von Hoppel
@ PeterPaula
Sorry, aber wenn 18 AN entlassen worden sind und in nur einer Abteilung ein Leih-AN zur Abfederung eines außergewöhnlich hohen Krankenstands eingesetzt wird, ist der Verdacht auf eine unzulässige Austauschkündigung doch sehr weit hergeholt.
Auch hat der Monat März mit einem durchschnittlichen bundesweiten Krankenstand von 4,61% 12 Vormonate überholt ...
Erstellt am 11.04.2015 um 13:39 Uhr von PeterPaula
@Hoppel,
deshalb schrieb ich ja "möglicherweise" ;-)
Wer sagt denn, dass der AG dies nicht billigend in Kauf genommen hat und dieser EINE LAN nicht erst der Anfang von VIELEN LAN sein wird? Denn nun kann er sich als Retter aufführen. Ich wette das dieser EINE LAN nur der Anfang sein wird!
Und selbst wenn es nur ein LAN ist, würde ich als BR versuchen diesen offensichtlich dringend benötigten Arbeitsplatz wieder mit einem "alten" gekündigten Arbeitnehmer zu besetzen. Ein altes chinesisches Sprichwort sagt ja, "Wer nicht versucht, hat schon verloren" oder so ähnlich ;-)