Hallo, in unserer Firma 117 MA , wurden aus der Abt.Produktion 18 MA entlassen(Interessenausgleich und Sozialplan).Diese Maßnahme war am 31.03.015 abgeschlossen.Die verbliebene MA können die anfallende Arbeit nicht bewältigen , hoher Krankenstand.Nun setzt die GL ab 04.04.015 einen Leiharbeitnehmer in dieser Abt.ein. Die Begründung ist der nicht erwartete und voraussehbare hohe Krankenstand.
Unsere Frage : Ist das so rechtens ??