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Massenentlassung

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excalibur
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma 117 MA , wurden aus der Abt.Produktion 18 MA entlassen(Interessenausgleich und Sozialplan).Diese Maßnahme war am 31.03.015 abgeschlossen.Die verbliebene MA können die anfallende Arbeit nicht bewältigen , hoher Krankenstand.Nun setzt die GL ab 04.04.015 einen Leiharbeitnehmer in dieser Abt.ein. Die Begründung ist der nicht erwartete und voraussehbare hohe Krankenstand. Unsere Frage : Ist das so rechtens ??

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Community-Antworten (5)

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Pickel

08.04.2015 um 14:26 Uhr

Du schreibst doch selbst "hoher Krankenstand" - der lässt sich ja auch in Zahlen ausdrücken.

Normal ist ein Wert von ca. 3-5 %, je nach Betrieb kann der aber deutlich abweichen.

Schaut euch eure Zahlen der Vergangenheit an und wenn jetzt der Wert deutlich höher sein sollte (also mindestens 50 % über dem Durchschnittswert), ist die Begründung der GL erst einmal stichhaltig und ein Paradebeispiel für unvorhergesehene Unterkapazität.

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gironimo

08.04.2015 um 14:40 Uhr

Ihr könntet ja höchstens die Zustimmung verweigern, wenn es einen Grund aus dem § 99 BetrVG gibt. Den sehe ich bei Euch so nicht.

P
PeterPaula

09.04.2015 um 22:13 Uhr

Boah, Leute pennt Ihr alle schon oder was?

Mag sein das es sich hier um eine "unzulässige Austauschkündigung" handelt!

Insbesondere in der Kürze der vom AG behaupteten "nicht erwartete und voraussehbare hohe Krankenstand" und vermutlich nicht erwartete und vorhersehbare Auftragszunahme!

Fasst einen Beschluss, dass Ihr Euch zu dem Thema "Möglichkeiten des Betriebsrates bei unzulässige Austauschkündigung" mit einem Rechtsanwalt beraten wollt, inkl. Kostenübernahme durch den AG nach § 40 Abs. 1.

Macht einen Termin und besprecht mit ihm Eure Möglichkeiten, da Ihr den Verdacht habt, dass durch die Massenentlassungen Leiharbeiter eingesetzt werden sollen, und zwar auf den Arbeitsplätzen, die noch vor kurzem von Stammarbeitnehmern besetzt waren ;-)

H
Hoppel

11.04.2015 um 13:01 Uhr

@ PeterPaula

Sorry, aber wenn 18 AN entlassen worden sind und in nur einer Abteilung ein Leih-AN zur Abfederung eines außergewöhnlich hohen Krankenstands eingesetzt wird, ist der Verdacht auf eine unzulässige Austauschkündigung doch sehr weit hergeholt.

Auch hat der Monat März mit einem durchschnittlichen bundesweiten Krankenstand von 4,61% 12 Vormonate überholt ...

P
PeterPaula

11.04.2015 um 15:39 Uhr

@Hoppel,

deshalb schrieb ich ja "möglicherweise" ;-)

Wer sagt denn, dass der AG dies nicht billigend in Kauf genommen hat und dieser EINE LAN nicht erst der Anfang von VIELEN LAN sein wird? Denn nun kann er sich als Retter aufführen. Ich wette das dieser EINE LAN nur der Anfang sein wird!

Und selbst wenn es nur ein LAN ist, würde ich als BR versuchen diesen offensichtlich dringend benötigten Arbeitsplatz wieder mit einem "alten" gekündigten Arbeitnehmer zu besetzen. Ein altes chinesisches Sprichwort sagt ja, "Wer nicht versucht, hat schon verloren" oder so ähnlich ;-)

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