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Vorzeitige Neuwahlen nach Massenentlassung?

WW
Willy Wichtig
Nov 2016 bearbeitet

Lese ich den §13 Des Betriebsverfassungsgesetzes richtig ? Wenn in unserem Betrieb ( 150 MA ) jetzt 60 Personen entlassen werden ( Massenentlassung ) ist die nächste Betriebsratswahl 2008 ?! Also 24 Monate nach der letzten Wahl im März/April 2006.

WW

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Community-Antworten (1)

W
Werner

14.09.2006 um 15:00 Uhr

Hallo Willy, nein der kommentar sagt was anderes. Bei betrieben über 100 MA ist die Hälfte ausschlaggebend. Bei euch wären es 75MA.

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