Vorzeitige Neuwahlen nach Massenentlassung?
Lese ich den §13 Des Betriebsverfassungsgesetzes richtig ? Wenn in unserem Betrieb ( 150 MA ) jetzt 60 Personen entlassen werden ( Massenentlassung ) ist die nächste Betriebsratswahl 2008 ?! Also 24 Monate nach der letzten Wahl im März/April 2006.
WW
Community-Antworten (1)
14.09.2006 um 15:00 Uhr
Hallo Willy, nein der kommentar sagt was anderes. Bei betrieben über 100 MA ist die Hälfte ausschlaggebend. Bei euch wären es 75MA.
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