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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorzeitige Neuwahlen nach Massenentlassung?

WW
Willy Wichtig
Nov 2016 bearbeitet

Lese ich den §13 Des Betriebsverfassungsgesetzes richtig ? Wenn in unserem Betrieb ( 150 MA ) jetzt 60 Personen entlassen werden ( Massenentlassung ) ist die nächste Betriebsratswahl 2008 ?! Also 24 Monate nach der letzten Wahl im März/April 2006.

WW

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Community-Antworten (1)

W
Werner

14.09.2006 um 15:00 Uhr

Hallo Willy, nein der kommentar sagt was anderes. Bei betrieben über 100 MA ist die Hälfte ausschlaggebend. Bei euch wären es 75MA.

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