Hallo zusammen,
in unserer Firma wurde eine Massenentlassung vorgenommen und alle Mitarbeiter haben ein Abfindungsangebot bekommen.
Auf die Frage wie diese berechnet wurden kamen nur schwammige Aussagen.

Gibt es DIE EINE FORMEL dafür ?
Das es mit 0,5 des Brotto Durchschnitts berechnet wird wissen wir, aber wie sieht es mit dem Aufrunden der Zugehörigkeitsjahre der Mitarbeiter aus ?
Im KschG§1a steht

" § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

(1) 1Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. "

Wird nun bei jedem Jahr aufgerundet oder nur im ersten Jahr?

Kann das jemand ganz sicher beantworten ?

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße an alle