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Massenentlassung und Abfindungsangebot

B
BRMitglied2018
Jul 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma wurde eine Massenentlassung vorgenommen und alle Mitarbeiter haben ein Abfindungsangebot bekommen. Auf die Frage wie diese berechnet wurden kamen nur schwammige Aussagen.

Gibt es DIE EINE FORMEL dafür ? Das es mit 0,5 des Brotto Durchschnitts berechnet wird wissen wir, aber wie sieht es mit dem Aufrunden der Zugehörigkeitsjahre der Mitarbeiter aus ? Im KschG§1a steht

" § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

(1) 1Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. "

Wird nun bei jedem Jahr aufgerundet oder nur im ersten Jahr?

Kann das jemand ganz sicher beantworten ?

Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße an alle

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

17.07.2018 um 18:38 Uhr

"Wird nun bei jedem Jahr aufgerundet oder nur im ersten Jahr?" Überleg besser nochmal bevor du die Frage hier danach hoffentlich löschst

K
kratzbürste

17.07.2018 um 18:41 Uhr

Massenentlassungen? Was steht denn im Sozialplan?

B
BRMitglied2018

17.07.2018 um 18:50 Uhr

Wir haben keinen Sozialplan

B
BRMitglied2018

17.07.2018 um 19:14 Uhr

Die Massenentlassung wurde 3 Tage vor der Gründung des BR bekannt gegeben, daher ist der Sozialplan nicht zu Stande gekommen. Vielleicht hat dennoch der ein oder andere eine vernünftige Antwort für mich. ☺

B
BRSB

18.07.2018 um 00:54 Uhr

Ich würde ein Beschluss über die Hinzuziehung eines Sachkundigen Anwalts machen

C
Catweazle

18.07.2018 um 00:55 Uhr

Ihr solltet einen Arbeitsrechtler aufsuchen. Vielleicht ist es für einen Sozialplan nicht zu spät.

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