Fragen zum GBR
Hallo zusammen,
bin realativ neu beim GBR. Wie oft darf sich der GBR zu Sitzungen treffen? Steht das irgendwo geschrieben?
Des Weiteren habe ich eine Frage. DIe Betriebe sind zu klein um einen Wirtschaftsausschuss selbst zu gründen. Aber als GBR ist es möglich. Wie viele muss er welche an den Wirtschaftsausschuss entsenden? Aktuell macht es nur der GBRV. Ist das okay?
sorry für die vielen Fragen, aber Danke im Voraus für Eure Hilfen.
Community-Antworten (3)
07.04.2015 um 20:53 Uhr
Der GBR kommt so oft zusammen, wie dies aus seiner Sicht erforderlich ist.
Der GBR bestellt den WA (§ 107 BetrVG). Wenn er entsendet: Wen er für richtig erachtet (1 BR-Mitglied muss im Ausschuss sein). Nur der GBR-V ist nicht o.k.
07.04.2015 um 21:40 Uhr
@ gironimo
" ... Nur der GBR-V ist nicht o.k."
Das kann aber ganz gründlich missverstanden werden! Selbstverständlich kann auch der GBR-V Mitglied des WA sein. Was nicht o.k. ist, dass der GBR-V EINZIG UND ALLEIN der GBR-V den WA bildet ...
@ einsamER
Guck mal hier: http://www.br-wiki.de/Wirtschaftsausschuss
07.04.2015 um 22:02 Uhr
Alternativ kann der GBR die aufgaben der Ausschüsse mit der Mehrheit der stimmen an den GBA übertragen. Also auch die des WA.
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