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Den Begriff Alleinvertretungsrecht..........

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

gibt es im BetrVG nicht.

Ist doch wieder nett, wenn der Admin entscheidet, wann ein thread zu Ende zu sein hat.

Wenn es dazu keine anderen-neue Erkenntnisse gibt, ist KEINE Antwort auf meine Eingangsfrage mehr noetig. Eine Erkenntnis wollte ich dir gerne noch mitteilen: Ob die Herausgabe der angeblich vorhandenen ominösen Dokumente über einen Anwalt zu erreichen ist, wage ich heftigst zu bezweifeln.

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Community-Antworten (3)

G
ganther

05.04.2015 um 16:07 Uhr

Sehe ich auch so! Aber am besten die verklagen sich alle. Dann haben sie es geschafft

F
FHohndorf

06.04.2015 um 01:23 Uhr

Hallo,

den Begriff habe ich benutzt weil ich keinen besseren gefunden hatte dafuer. ;-)

Ganz sachlich bemerkt:

Der Admin hat den Beitrag nicht geschlossen. Meine Eingangsfrage war beantworted (mehr oder weniger). Deshalb habe ich geschrieben wenn es nichts Neues gibt dann muss nicht weiter geantworted werden.

Ich sehe das uebrigens genauso. Das Verklagen sollte eigentlich die letzte Loesung sein IMHO. ...das stand auch nirgendwo dass das nun gemacht wird/werden soll. Es war eine moegliche Option.

...beim durchstoebern der Seite....wie alt ist den das runterladbare BetrVG? Ich kann noch Deutsche Mark finden (mal nach 500 oder 2000 suchen) gibt es da nichts Aktuelleres?

D
Dezibel

06.04.2015 um 18:50 Uhr

Und nun hat der Kindergarten A*sch auch noch seine Beiträge gelöscht. GEIL!

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