Erstellt am 02.04.2015 um 15:20 Uhr von gironimo
abgesehen davon, dass die Angaben im Internet sehr genau sind. Normaler Weise werden die tatsächlichen Kosten und nicht die voraus berechneten Kosten abgerechnet. Ihr könnt Euch natürlich mit dem AG auf ein einfacheres Verfahren einigen.
Erstellt am 03.04.2015 um 21:04 Uhr von AlterMann
Naja, aus Google Maps erfährst Du ja nur die Entfernung. Du erfährst aber nicht, wer evtl. mit jemanden im Auto mitgefahren ist oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt hat.
Aber das ist ja alles erstmal das Problem des AG. Seid Ihr mit dessen Verhalten nicht einverstanden?
Erstellt am 04.04.2015 um 16:37 Uhr von Hoppel
@ realo
Deine Frage so nicht beantwortet werden, da diverse Informationen fehlen.
Beispiel 1: AN A hat ab 14 Uhr Spätschicht und nimmt ab 12 Uhr an der Betriebsversammlung teil. Dann muss der AG lediglich zwei Stunden zuzätzlich vergüten, sonst aber auch nichts.
Beispiel 2: AN C nimmt während seines Urlaubs an der BV teil. Er reist dafür per Auto 300km (einfache Wegstrecke) an. Der AG wird nur die Kosten (Fahrtkosten+Zeit) vergüten müssen, die für AN C auch im Falle der ganz normalen Arbeitsstrecke angefallen wären.
Beispiel 3: AN D arbeitet Vollkonti; die BV findet an seinem freien Tag statt. Der AG muss sowohl die Fahrtkosten als auch die aufgewandte Fahrzeit vergüten.
Ausführlich hat sich dazu bereits das BAG geäußert: 05.05.1987, 1 AZR 292/85
Es kann nicht angehen, dass AN, die ansonsten tagtäglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, ausgerechnet zwecks Teilnahme an der BV auf den ÖPNV zurückgreifen, weil sie dann statt z.B. nur 15 Minuten pro Wegstrecke 1 1/2 Stunden brauchen.
So sollte betrieblich einheitlich geregelt sein, mit welchem System (z.B. Google Maps) Wegstrecken/Wegezeiten festgestellt werden. Bei Anreise per PKW sollte m.E. zudem festgelegt sein, dass analog zum Finanzamt nur die kürzeste Wegstrecke angerechnet wird;
bei Anreise per ÖPNV entsprechend die kürzeste Wegezeit.