Einige unseren Mitarbeiter sind mehrmals pro Jahr, im Auftrag des AG im Ausland unterwegs und führen da Testfahrten durch. Bisher wurde brav einen Überstundenantrag gestellt. Nun beruft sich der AG auf dem Arbeitszeitgesetz und sagt, Überstundenanträge für solche Einsätze wäre überhaupt nicht notwendig, da in §1 die Begrenzung auf der Bundesrepublik definiert ist. Da die Überstunden im Ausland anfallen, wäre somit einen Zustimmung des BR's überhaupt nicht notwendig. Was gilt nun, das Land in dem der Mitarbeiter ein Arbeitsvertrag hat, oder das Land wo er sich 1-2 Woche aufhält?