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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auslandseinsätze von Mitarbeitern

B
beppo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Auslandseinsatz: Wir haben einige Mitarbeiter, die weltweit unterwegs sind und des öfteren 14 Stunden und mehr arbeiten. Wie ich im Forum gelesen habe, gilt das Arbeitnehmerentsendegesetz. Ist somit die Schlussfolgerung richtig, dass für einen in Deutschland angestellten Arbeiternehmer auch bei einem Auslandseinsatz die bei uns gültigen Regelungen für die maximale Arbeitszeit (48 Wochenstunden usw.) gilt? Womit kann ich diesen ständigen Überschreitungen entgegenwirken? Gab es in solchen Fällen schon verwendbare Urteile?

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Community-Antworten (1)

P
paolo

20.04.2006 um 14:23 Uhr

Die MA haben doch Arbeitsverträge,ihn denen ist die Arbeitszeit klar geregelt. Dies gilt selbstverständlich auch bei Wechseltätigkeit im Ausland. Der Betriebsrat kann und muss einschreiten.

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