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Schulung für Sicherheitsbeauftragen

R
raweiki
Nov 2016 bearbeitet

Darf/kann der Br eine vom AG angesetzte eintägige Schulung für Sicherheitsbeauftragte für den eigenen SB ablehnen, wenn dieser die Schulung schon vor Ort gemacht hat? Ist jetzt ca 1 Jahr her und für die angesetzte Schulung müßte der betroffene AN ca 800 km durch Deutschland schaukeln- grundsätzlich sind wir ja froh um jede Schulung, die gemacht wird, aber in diesem Fall halten wir das für totalen Quatsch! Vielen Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (3)

D
Dezibel

02.04.2015 um 00:18 Uhr

  • Austausch mit anderen
  • Was Neues hören und lernen
  • Auf dem laufenden bleiben
  • AG WILL das sogar

halten wir das für totalen Quatsch! Aha.

G
gironimo

02.04.2015 um 11:00 Uhr

Ihr seit doch in der Mitbestimmung (§§ 96ff BetrVG). Ihr müsst Euch mit dem AG einigen, wer wann und wo teilnimmt

B
bürgermeister

08.04.2015 um 10:44 Uhr

Ganz ehrlich dann "schaukelt" der kollege halt 800km durch die Republik.Ich bin auch schon als frischgebackener BRV an einem Tag von Berlin nach Porta Westfalica gefahren und wieder zurück.Und das nur für ein Gespräch mit der Überregionalen GL was 1std. dauerte.

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