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WB am Wochenende

A
Achla
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kann uns Jemand sagen, wo wir Regelungen finden, die konkrete Aussagen treffen zur Weiterbildung an freien Tagen und an Samstagen. Muss ein AG Lohn und Zeitausgleich gewähren, wenn ein MA am Woe zur WB ist? Danke!

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.04.2015 um 13:33 Uhr

Konkrete Aussagen findest Du da nicht.

Die Frage ist doch: Findet die WB auf Veranlassung und / oder Weisung des Arbeitgebers statt.

Da kommt dann die Mitbestimmung des BR ins Spiel (§§ 96 ff BetrVG).

Handelt es sich bei der Weiterbildung um eine Maßnahme des AG, ist sie auch als Arbeitszeit zu werten. Dann ist der BR schon in der Mitbestimmung hinsichtlich der zeitlichen Lage, weil ja unter Umständen an ansonsten arbeitsfreien Tagen gearbeitet werden soll (Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, § 87 BetrVG). Und diese Arbeitszeiten sind auch zu vergüten.

Ansonsten gibt es natürlich noch eine Reihe von "Mischformen". Von Fortbildungsmaßnahmen, die nur der Erweiterung des persönlich beruflichen Horizonts des AN dienen, bis hin zu Maßnahmen, die der AG durchführen muss, weil er neue Maschinen anschafft.

Dazwischen sind all mögliche Abstufungen von Beteiligungen des AN denkbar und die Frage ist unter diesen Aspekt nicht pauschal zu beantworten. Aber der BR hat bei den Grundsätzen mitzubestimmen, wenn es sich nicht um einen absoluten Einzelfall handelt.

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