Erstellt am 31.03.2015 um 10:36 Uhr von wölfchen
. . . aus einem unbefristeten AV einen befristeten machen - was soll den der dreifach gequirlte Unsinn?
Ist denn die Mutterschaftsvertretung ein höher bezahlter Job, oder was gibt es für Gründe, sich darauf zu bewerben?
Erstellt am 31.03.2015 um 11:02 Uhr von gironimo
Wie man das vertraglich löst ist doch reine Verhandlungssache. Verträge fallen doch nicht vom Himmel.
Ihr solltet da vermittelnd tätig werden. Wie wäre es mit Versatzung und natürlich gleichzeitig vor Abklärung, was nach der befristeten Stelle für eine Beschäftigung erfolgt.
Dann bleibt der Vertrag wie er ist bestehen und die Änderungen und Vorgehensweisen werden in einem Zusatzschreiben festgehalten.
Erstellt am 31.03.2015 um 13:53 Uhr von Pjöööng
Eine Befristung ohne Sachgrund wäre hier nicht mehr zulässig. Insofern bliebe nur die Befristung mit Sachgrund. Diese setzt voraus, dass der Bedarf für die Arbeitskraft nach heutigem Wissenstand mit Ende der Befristung nicht mehr bestehen wird. Nach meinem Dafürhalten würde das aber voraussetzen, dass der alte Arbeitsplatz während dieser Zeit entfällt.
Erstellt am 31.03.2015 um 16:48 Uhr von Redhead
Prima, die Antworten bringen uns schon mal ein ganzes Stück weiter. Habe diese Funktion erstmalig benutzt und bin angenehm überrascht. Vielen Dank an alle!