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Schichten werden gemischt / Unruhe

A
Anni0411
Dez 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Bei uns sollen ab Januar die Schichten etwas gemischt werden - Wir sind ein 3 Schicht Betrieb mit je 14 Mann auf einer Schicht. Aufgrund von Unruhen und Streitigkeiten möchte der AG die Schichten ein bisschen "mischen" und hat den BR letzte Woche darüber informiert, dass er plant zum 01.01.23 das auch umzusetzen. Jeder MA hat schon einen "vorab-plan" bekommen, mit welcher Schicht gestartet werden soll. Nun haben wir einige MA die das nicht möchten, da sie auch privat sehr gut miteinander klar kommen und haben den BR eingeschaltet. Die pochen auf ein Gewohnheitsrecht.

Könnt Ihr mir vielleicht helfen? Wie kann man als BR hier vorgehen?

Vielen Dank.

26901

Community-Antworten (1)

R
Relfe

05.12.2022 um 14:28 Uhr

@Anni0411

"Gewohnheitsrecht" gibt es im ArbRecht nicht, da gibt es "betriebliche Übung" Zitat: Bei Fragen der Arbeitsorganisation eines Betriebs (wie etwa bei Schichtplänen) ist eine betriebliche Übung nur ausnahmsweise anzunehmen, da diese Fragen regelmäßig auf kollektiver Ebene oder durch Ausübung des Direktionsrechts geregelt werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/betriebliche-uebung-366-schichtplaene_idesk_PI13994_HI1414483.html

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BAG/Entgelt-Schichtplangestaltung-an-Feiertagen-Betriebliche-Uebung

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