W.A.F. LogoSeminare

Genehmigungspflichtig / Zeitausgleich

S
Stubu
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag. Unsere MA sollen zu einem Seminar (Fr und Sa) mit Übernachtung. Sa ist kein normaler Arbeitstag. Das Seminar ist keine Weiterbildung (Teamfindungs..) Das Seminar wird vom AG angeordnet. Es besteht kein Tarifvertrag, alle MA haben AT-Verträge. Es wird an diesen Tagen kein Urlaub genehmigt.

Hier die Fragen:

  1. Ist die Teilnahme Pflicht?
  2. Ausgleich?
  3. Muss der BR zu der Schulung zustimmen?
1.85404

Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

27.03.2015 um 16:51 Uhr

Was sucht Ihr nach dem, was der AN vielleicht vertraglich müsste.

Die Frage, die sich mir stellt, ist doch: Was macht der BR?

Will der AG Arbeit außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit anordnen, muss er zuvor die Zustimmung des BR einholen. Und der könnte z.B. sagen: Nein - stimmen wir nicht zu, die Schulung kann auch Mi+Do oder so - stattfinden.

Außerdem gehört auch ein Seminar Team-Bildung zum Thema Mitbestimmung des BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen ( §§ 96 ff BetrVG). Und im Zuge dieser Mitbestimmung könnt Ihr ebenfalls so einiges in Frage stellen bevor ihr zustimmt. z.B. ist der Bildungsträger der richtige und geeignete usw.

Also macht Eure Mitbestimmung geltend und fordert den AG auf, nicht ohne Zustimmung des BR Schulungsmaßnahmen Fr und Sa anzuordnen.

F
Fragenmann

27.03.2015 um 10:23 Uhr

Außerhalb der Arbeitszeit kann der AG nichts anordnen. Samstag ist ein freier Tag über den jeder selbst bestimmen darf. Freitag kann er das anordnen, aber zum regulären Dienstende kann sich eigentlich jeder vom Acker machen, allerdings wenn man da bleibt wird es vielleicht ja ganz interessant, auf Kosten des AG mal einen drauf machen. Teambuilding macht manchmal schon Spaß, gibt da ja coole Angebote. Pauschal mich verweigern würde ich da garnicht. Wo gehts denn hin?

P
Pjöööng

27.03.2015 um 10:44 Uhr

"Sa ist kein normaler Arbeitstag."? Aber ein unnormaler Arbeitstag? Was sagt denn der Arbeitsvertrag zu den Arbeitstagen? "Es wird an diesen Tagen kein Urlaub genehmigt." klingt ja so, als ob man Urlaub auch für Samstage nehmen müsste....

Ob allerdings ein AN überhaupt an einem "Teambildungs..." teilnehmen muss, ist zumindest äußerst fraglich. In der Regel kann die Teilnahme eigentlich nur freiwillig sein.

V
Valdi

27.03.2015 um 23:21 Uhr

@ Stubu Zu 1: Freitags ja Zu 2: Verhandlungssache Zu 3: Nur unter freiwillige Mitmache am Samstag! Ich kann nicht ( Landwirtschaft und Pflegefall ) auswärts übernachten und ob ich Samstag opfere für Teamfindung muss mir schon überlassen werden.

Ihre Antwort