Hallo,

bei unserer JAV Wahl 2014 haben sich nur zwei Jugendliche zur Wahl aufgestellt.
Diese beiden wurden dann auch gewählt.

Die 1. gewählte verlässt im Mai nach der Ausbildung das Unternehmen und somit würde ja automatisch der 2. nachrücken.

Unsere Frage ist jetzt...
Müssen wir eine Neuwahl durchführen, oder ist dann für den Rest der Wahlperiode nur eine Person JAV? Gibt es hier gesetzliche Grundlagen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Dani