Hallo zusammen,

wir sind ein e.V., der nach TVöD bezahlt; unsere Tätigkeit ist sehr dienstreiseintensiv, d.h. wir sind locker zwischen 50 und 80 Tagen im Jahr unterwegs, oft 1-2 Wochen am Stück.

Es existiert eine BV, nach der bei Dienstreisen pauschal ein Regelarbeitstag aufs Arbeitszeitkonto gebucht wird. Allerdings sind die Arbeitstage bei solchen Reisen häufig 12-16 Stunden lang. Wir sind dabei, die BV zu überarbeiten, dennoch die Frage:

Kann man über eine BV eine solche Pauschale vereinbaren? Und wenn ja - sind dann sämtliche weiteren Ansprüche der AN damit hinfällig? D.h. wenn von jemandem 12 Stunden Arbeit erwartet werden, kann dieser ggf. für die 4 zusätzlichen Stunden Geld verlangen? Oder sind die AN ums Verrecken darauf angewiesen, dass wir was neues aushandeln?

Im Arbeitsvertrag steht nur eine - m.E. ungültige - Klausel, nach der ohne Begrenzung Überstunden ohne gesonderte Abgeltung erwartet werden.