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Einführung von Lohngruppen gegen den Willen des AG

L
ludmilla
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG sagt, dass es keine Lohngruppen gibt und Löhne werden ziemlich willkürlich bezahlt. Inwieweit hat der BR hier die Möglichkeit, ein Lohnsystem einzuführen, quasi als Initiativrecht? Wir sind nicht mehr tarifgebunden und es gibt keine Nachwirkung mehr. Im Jahr 2008 gab es einmal Entgeltgruppen, an die sich gehalten wurde. Die sind nicht mehr gültig, sagt der AG jetzt. Wir möchten als BR aber auf den "alten" Entgeltgruppen bestehen. Wie groß sind unsere Chancen, die "alten" Entgeltgruppen als weiterhin gültig duch zu setzen?

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Community-Antworten (6)

M
Moreno

26.03.2015 um 12:59 Uhr

Am besten holt Ihr Euch einen Sachverständigen (z.B. Rechtsanwalt Arbeitsrecht) mit ins Boot der wird Euch auch anhand Eurer Unterlagen eine Einschätzung geben können was für Chancen Ihr habt. Vom Chef würde ich mir mal erklären lassen warum die alten Entgeltgruppen nicht mehr gültig sein sollen!

G
gironimo

26.03.2015 um 15:21 Uhr

sehe ich auch so. Wenn es tatsächlich keine Gruppen mehr geben sollte und auch der § 77 Abs. 3 BetrVG nicht gilt, kann der BR natürlich ein System erarbeiten und mit dem AG verhandeln, und - sofern der nicht will - auch die E-Stelle bemühen.

Besser wäre aber Haustarif (Stichwort: Mitgliedschaft in der Gewerkschaft)

H
Hoppel

26.03.2015 um 15:41 Uhr

@ ludmilla

"Inwieweit hat der BR hier die Möglichkeit, ein Lohnsystem einzuführen, quasi als Initiativrecht?"

Die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen kann über den §87 Abs.1 Nr.10 BetrVG ERZWUNGEN werden!!!

Ob es tatsächlich sinnvoll/erstrebenswert wäre, die Grundsätze/Entgeltgruppen aus 2008 wieder aufleben zu lassen, wage ich mal zu bezweifeln! In 7 Jahren können sich Tätigkeiten und Aufgabenstellungen z.T. erheblich ändern.

Gibt es denn aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen?

L
ludmilla

26.03.2015 um 15:52 Uhr

@ Hoppel, es gibt keine Arbeitsplatzbeschreibungen. Die Entgeltgruppen wurden von unserem vorigen BRV weiterhin gepflegt, so dass sie eigentlich up to date sind. Wie gesagt, werden sie nicht von der GL akzeptiert.

H
Hoppel

26.03.2015 um 16:55 Uhr

@ ludmilla

Sorry, aber ich find´s unmöglich, KollegInnen einer Entgeltgruppe zuzuordnen, ohne überhaupt Arbeitsplatzbeschreibungen zu haben.

Auch kann es nicht angehen, dass Entgeltgruppen von einem BRV gepflegt wurden und sich ein Gremium jetzt darauf verlässt, dass diese "eigentlich" korrekt und up to date sind.

Ich empfehle Euch DRINGENST, in einer der nächsten BR-Sitzungen den Beschluss für eine Inhouse Schulung "BV Eingruppierungsrichtlinien" zu fassen. In diesem Rahmen wird ein Referent auch betriebsbezogene konkrete Hilfestellung geben (können).

L
ludmilla

26.03.2015 um 17:02 Uhr

@Hoppel, wir haben schon einen Termin mit einem Anwaltsbüro zwecks Beratung in dieser Angelegenheit. Ja, der vorige BRV war ein Alleinherrscher. Darum muss alles von vorn aufgeriollt werden. Wir nehmen auch nichts als gegeben hin, dafür ist die Angelegenheit zu "heiß"

Vielen Dank für die Antworten, die mir bestätigen, dass dies eine heikle Geschichte werden wird.

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