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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann muss der BR bei Neuanschaffung dabei sein?

C
Camel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Wir sollen im Call Center eine neue Telefonanlage bekommen. Der Chef hat jetzt mitgeteilt, dass er sich Angebote einholt und welche ansehen geht. Muss da schon der BR dabei sein, oder reicht es, wenn wir die Info bekommen, wenn der Chef sich für eine entschieden hat und dann alles weitere geklärt wird, oder muss er alle Angebote vorlegen bzw. muss der BR zu den Besichtigungen mit?

Danke für Info.

Camel

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

26.03.2015 um 15:28 Uhr

Welche Anlage er kauft ist allein sein Problem. Ihr seit aber bei der Inbetriebnahme und im laufenden Betrieb im vollen Umfang in der Mitbestimmung.

O
outofmemory

26.03.2015 um 15:54 Uhr

Ergänzend zu gironimo: Gerade bei Call Center-Lösungen geht es auch viel um Auswertbarkeit des Systemes. Als Betriebsrat kann es von Interesse sein, eine gute Kontrollmöglichkeit im System zu haben, anhand derer man die Einheihaltung von Vereinbarungen kontrollieren kann. Wenn man dies bei der Beschaffung schon berücksichtigt, könnte es passieren das BR eher / schneller Einführung / Betrieb der Anlage zustimmt. Dies kann man dem Chef mit auf dem Weg geben, damit er dies vielleicht mitbedenkt. Wir in unserem Gremium haben eine Vereinbarung, die regelt wie IT-Systeme bei uns im Unternehmen einzuführen sind. Parallel gibt es monatliche Statusüberprufungen sowie Kontrolle der vereinbarten Regularien.

C
Camel

27.03.2015 um 09:12 Uhr

Danke für die Infos

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