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Fehlendes Werkzeug - mit Androhung Lohnkürzung an Arbeitsplatz?

D
Daniel
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Aushang wurde bei uns ans schwarze brett ausghängt :

da an einer maschine und dem dazugehörigen werkzeugschrank immer wieder werkzeuge abhanden kommen, soll der meister eine auflistung über das vorhandene werkzeug erstellen. jeder der daran arbeitet, unterschreibt vor arbeitsbeginn, das alles da ist. der nächtse ma, der daran arbeitet, muß dann wieder kontrollieren ob werkzeug alles da ist und unterschrebt wiederrum. ist was weg, haftet der vorherige mitarbeiter für fehlende teile. für neuanschaffung wird der lohn gekürzt bzw. prämie gestrichen. .....

problem : es gibt keine festen ma an diesem arbeitsplatz - hier ist jedesmal meist ein anderer dran , auch leiharbeiter etc... auch weiß jeder in der abteilung, wo sich der schlüssel zum schrank befindet. die bedenken der ma liegen darin, das wenn jemand um halb vier mit arbeitsende den arbeitsplatz verläßt und alles in ordnung ist, das jemand bei der spätschicht oder frühschicht was aus dem schrank nimmt. so fehlt es dann beim nächsten ma und derjenige, derzuletzt unterschrieben hat, haftet dafür obwohl alles bei ihm gestimmt hat.

ist diese vorgehensweise überhaupt rechtens ? zwar suchen wir ne andere lösung , aber wenn sich unser bl nicht darauf einläßt will niemand mehr daran arbeiten ...

4.03601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.01.2007 um 17:01 Uhr

@daniel Im Prinzip ist das Ansinnen des AG verständlich. Der AN sollte natürlich zu irgendeinem Zeitpunkt mal aus der Haftung für das Werkzeug herauskommen. Desewegen muss es eine bessere Lösung geben. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

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