W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesundheitsgefährdung - was kann BR tun ?

B
blasimuki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb (holzverarbeitend) gibt es eine ältere Spritzkabine, in der per Hand mit der Lackpistole gearbeitet wird. Für alles andere haben wir eine modernere Lackstrasse. Der Kollege, der in dieser Kabine arbeitet, hat sich heute wieder einmal bei uns über den Zustand dort beklagt. Im Idealfall wird der Sprühnebel mit an der Wand herabfliessendem Wasser und zusätzlicher Absaugung gebunden bzw. abgesaugt. Beides ist jedoch schon seit längerer Zeit defekt. Wir vom BR haben die Geschäftsleitung schon mehrfach darauf angesprochen, mit der Begründung "Kein Geld da..." wurde reagiert, mehr nicht. Keine Reparatur, keine Neuanschaffung. Über die zweifellos vorhandene Gesundheitsgefährdung brauchen wir hier sicher nicht zu diskutieren, aber was kann man als BR da machen, zumal der Kollege noch nicht einmal eine Spritzzulage bekommt (gab es früher mal, heisst das eigentlich so?)...

4.11308

Community-Antworten (8)

F
Fayence

18.08.2006 um 20:53 Uhr

Schaltet das Gewerbeaufsichtsamt ein!

W
wölfchen

18.08.2006 um 21:10 Uhr

Bin ich auch dafür, denn die sind die einzigen, die Messungen über Gesundheitsgefährdungen machen können. Aber heißt das nicht korrekt "Landesamt für Arbeitsschutz"? Nur für den Fall dass blasimuki im Telefonbuch nachschauen möchte?

B
blasimuki

18.08.2006 um 21:11 Uhr

Wir hatten eigentlich vor, noch einen letzten Versuch mit der Geschäftsleitung zu besprechen...

F
Fayence

18.08.2006 um 21:27 Uhr

blasimuki, sprechen scheint ja anscheinend wenig zu fruchten! Dann würde ich doch zumindest eine Frist zur Schadensbehebung setzen und einmal das Wort "Gewerbeaufsichtsamt" fallen lassen!

wölfchen, ist zumindest in elektronischen Telefonbüchern unter "Gewerbeaufsichtsamt" zu finden oder z.B. unter Google.

R
Rollie

18.08.2006 um 21:30 Uhr

Gelegentlich sogar ganz einfach auch unter Gewerbeaufsicht (Amt hat wohl ein negatives Image, sonst würde es ja immer noch Arbeitsamt heißen :-) )

B
blasimuki

18.08.2006 um 21:33 Uhr

Und wie sähe es aus mit einem letzten Versuch zur Behebung des Mangels schriftlich an den AG? Was schreibt man, ohne zu drohen? Galanter Ton wäre im Betrieb momentan sehr wichtig...

H
Heini

18.08.2006 um 21:45 Uhr

Der Kollege arbeitet doch sicherlich in dieser Spritzkabine mit einer Atemschutzmaske. Wenn ja, gebe es ja nur eventuelle schlechte Lackierergebnisse zu bemängeln. Wenn nein, sollte das Lackieren in der Kabine gestoppt werde, da der Kollege sonst gesundheitliche Schäden davon tragen könnte. Sofort mit dem AG sprechen, wenn uneinsichtig, die zuständige Behörde um Hilfe bitten. Auch sollte der AG sein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des § 87 Abs.:1 Ziffer: 7 geltend machen, zum Beispiel mit einer BV “Gesundheitsschutz” und diese notfalls auch erzwingen, damit der AG erfährt, dass seine Inaktivität bei “diesen” Betriebsrat folgen hat.

F
Fayence

18.08.2006 um 22:27 Uhr

blasimuki,

die schriftliche Mitteilung halte ich für eine ausgesprochen gute Idee!

Bezieht Euch in diesem Schreiben auf die stattgefundenen Gespräche (mit Angabe Datum) und benennt noch einmal ganz klar den Beanstandungsgrund -Defekte Spritzkabine-.

Weist dann auf Eure BR-Pflicht gemäß § 89 BetrVG hin, dort ist die "Bekämpfung" von Gesundheitsgefahren unter Einbeziehung der entsprechenden Ämter enthalten.

Fordert den AG unter Fristsetzung zu einer schriftlichen Stellungnahme auf, wann dieser Schaden repariert wird!

P.S. Darüber hinaus solltet Ihr Euch einmal eine Kommentierung zum § 85 BetrVG (Mitarbeiterbeschwerde) durchlesen!

Ihre Antwort