Erstellt am 18.08.2006 um 18:53 Uhr von Fayence
Schaltet das Gewerbeaufsichtsamt ein!
Erstellt am 18.08.2006 um 19:10 Uhr von wölfchen
Bin ich auch dafür, denn die sind die einzigen, die Messungen über Gesundheitsgefährdungen machen können. Aber heißt das nicht korrekt "Landesamt für Arbeitsschutz"? Nur für den Fall dass blasimuki im Telefonbuch nachschauen möchte?
Erstellt am 18.08.2006 um 19:11 Uhr von blasimuki
Wir hatten eigentlich vor, noch einen letzten Versuch mit der Geschäftsleitung zu besprechen...
Erstellt am 18.08.2006 um 19:27 Uhr von Fayence
blasimuki,
sprechen scheint ja anscheinend wenig zu fruchten! Dann würde ich doch zumindest eine Frist zur Schadensbehebung setzen und einmal das Wort "Gewerbeaufsichtsamt" fallen lassen!
wölfchen,
ist zumindest in elektronischen Telefonbüchern unter "Gewerbeaufsichtsamt" zu finden oder z.B. unter Google.
Erstellt am 18.08.2006 um 19:30 Uhr von Rollie
Gelegentlich sogar ganz einfach auch unter Gewerbeaufsicht (Amt hat wohl ein negatives Image, sonst würde es ja immer noch Arbeitsamt heißen :-) )
Erstellt am 18.08.2006 um 19:33 Uhr von blasimuki
Und wie sähe es aus mit einem letzten Versuch zur Behebung des Mangels schriftlich an den AG? Was schreibt man, ohne zu drohen? Galanter Ton wäre im Betrieb momentan sehr wichtig...
Erstellt am 18.08.2006 um 19:45 Uhr von Heini
Der Kollege arbeitet doch sicherlich in dieser Spritzkabine mit einer Atemschutzmaske.
Wenn ja, gebe es ja nur eventuelle schlechte Lackierergebnisse zu bemängeln.
Wenn nein, sollte das Lackieren in der Kabine gestoppt werde, da der Kollege sonst gesundheitliche Schäden davon tragen könnte. Sofort mit dem AG sprechen, wenn uneinsichtig, die zuständige Behörde um Hilfe bitten.
Auch sollte der AG sein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des § 87 Abs.:1 Ziffer: 7 geltend machen, zum Beispiel mit einer BV “Gesundheitsschutz” und diese notfalls auch erzwingen, damit der AG erfährt, dass seine Inaktivität bei “diesen” Betriebsrat folgen hat.
Erstellt am 18.08.2006 um 20:27 Uhr von Fayence
blasimuki,
die schriftliche Mitteilung halte ich für eine ausgesprochen gute Idee!
Bezieht Euch in diesem Schreiben auf die stattgefundenen Gespräche (mit Angabe Datum) und benennt noch einmal ganz klar den Beanstandungsgrund -Defekte Spritzkabine-.
Weist dann auf Eure BR-Pflicht gemäß § 89 BetrVG hin, dort ist die "Bekämpfung" von Gesundheitsgefahren unter Einbeziehung der entsprechenden Ämter enthalten.
Fordert den AG unter Fristsetzung zu einer schriftlichen Stellungnahme auf, wann dieser Schaden repariert wird!
P.S.
Darüber hinaus solltet Ihr Euch einmal eine Kommentierung zum § 85 BetrVG (Mitarbeiterbeschwerde) durchlesen!