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Neuanschaffung Betriebsfahrzeuge - Muss der Betriebsrat unterrichtet werden?

H
Holzkäfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, meine Frage richtet sich nach Betriebsfahrzeugen.

  1. Muss der Betriebsrat unterrichtet werden wenn ein neues Fahrzeug angeschafft wird (Austausch) .
  2. Sind wir Mitbestimmungspflichtig?
  3. Bedarf es einer Unterrichtung ?

Wäre toll wenn mir jemand Antwort geben könnte evtl. mit Urteil

3.56301

Community-Antworten (1)

G
geploeg

21.01.2010 um 15:51 Uhr

Schon mal einen Blick ins Betriebsverfassungsgesetz geworfen? Was soll daran mitbestimmungspflichtig sein? Ein Unterrichtungsrecht wäre nur gegeben, wenn dadurch sich Arbeitsabläufe ändern würden. Ein reiner Austausch der ansich keinerlei Auswirkung auf betriebliche Prozesse etc. hat ist Sache des Arbeitgebers.

Eventuell im Zuge der Planung hätte der BR/Wirtschaftsausschuss bei der Investitionsplanung ein Beratungsrecht gehabt.

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