Neuanschaffung von Omnibussen und Ausstattung - ist dies zustimmungspflichtig durch den BR?
Ist der BR zustimmungspflichtig bei der Anschaffung und Ausstattung von neu zu erwerbenden Omnibussen?wer kann helfen?
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 23:02 Uhr
Guten Abend mischu! Ein echtes (!) Mitbestimmungsrecht hat der BR bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge nicht, wohl aber ein Mitberatungsrecht. Rechtsgrundlage: § 90 Abs. 1 Zif. 2 BetrVG. Nach dieser Vorschrift muß der Arbeitgeber den BR rechtzeitig unter Vorlagen der erforderlichen Unterlagen unterrichten und die Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die Arbeitnehmer zu beraten (§ 90 Abs. 2 BetrVG). Letztlich entscheidet aber der Arbeitgeber. Gruß otto
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