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Überstunden Weiterbildung

D
dieGuten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine schulung besucht, aufgrund einer neuanschaffung in der firma. reisekosten und unterkunft wurden bezahlt. nur die überstunden, welche erheblich sind, werden mir weder gut geschrieben noch vergütet. gibt es dazu eine rechtsprechung o.ä.?

danke im vorraus

1.09803

Community-Antworten (3)

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gironimo

19.03.2012 um 20:55 Uhr

Verstehe ich Dich richtig? Wegen neuer Investitionen war die Schulung erfordrrlich, um Dir (und möglicher Weise anderen) das notwendige Wissen zu vermitteln.

Da gehe ich davon aus, dass der AG auch die Zeit vergüten muss.

Habt Ihr einen BR oder bist Du selbst BR?

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dieGuten

20.03.2012 um 09:16 Uhr

Richtig verstanden. Ja, wir haben einen BR. Wir bekommen die "normale" arbeitszeit bezahlt=40std. Wir waren aber über 50std weg in dieser Woche (mit fahrzeit). Wenn es denn so ist, dass der AG die Zeit vergüten muss-wo finde ich ein Urteil oder Rechtsprechungen?

G
gironimo

20.03.2012 um 10:48 Uhr

Also zunächst gilt: "Wer die Musik bestellt, der zahlt auch".

Natürlich kommen hier eine Reihe anderer Aspekte hinzu. Allein dieAbwesendheitszeit kann nicht als Arbeitszeit gesehen werden. Und gerade bei der Thematik "Fahrzeit gleich Arbeitszeit" haben sich schon ganze Heerscharen von Juristen ausgetobt und eine äußerst differenzierte Rechtssprechung entwickelt (Stichworte: selbst Pkw gefahren, nur mitgefahren; während der betriebsüblichen Arbeitszeit gefahren oder außerhalb u.s.w.)

Der BR sollte einen anderen Ansatz wählen: Da Mehrarbeit angefallen ist (egal mal wie viel konkret) hat/hätte der BR mitbestimmen müssen - und dazu gehört nun auch die Frage, wie die Mehrarbeit ausgeglichen wird. Außerdem hätte der BR auch bei der betrieblichen Fortbildungsmaßnahme ansich mitbestimmen müssen. Es gibt also genügend Grund, dass sich der AG mit dem BR über die fragliche Mehrarbeit einigt.

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