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GBR- Vorsitzender taucht unangemeldet auf

J
Jamie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin GBR-Vorsitzender und wir haben eine zweite Betriebsstätte, die ein eigenes 9 köpfiges Gremium hat. Nun bin ich mit einer BR-Kollegin dort hingefahren,damit wir uns über ein dort schon eingeführtes CI-Projekt mal Live informieren können. Leider hatte ich es versäumt, die dortigen Manager zu informieren, dass wir dort erscheinen. Es hat jetzt so eine Welle geschlagen, das sogar der Geschäftsführer in seinem Urlaub von dem Manager angerufen wurde, wie ich es wagen könnte dort unangemeldet zu erscheinen, ich habe leider nix gefunden, worauf ich mich berufen könnte, dass dies rechtens wäre. Finde ich eh lächerlich, weil der manager hätte auch ganz einfach sagen können, du beim nächsten mal meldet euch doch bitte einfach vorher au und gut wäre es gewesen. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß Atze

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.03.2015 um 10:18 Uhr

Betriebsbegehungen durch einen GBRV sind weder zustimmungspflichtig noch meldepflichtig! Wichtig nur: Du musst Dich bei Deinem Vorgesetzten abgemeldet haben!

G
gironimo

27.03.2015 um 16:57 Uhr

vielleicht sollte erst einmal der Manager seine Rechtsauffassung darlegen. Der (G)BR braucht sich doch nicht ständig rechtfertigen, wenn er sein Amt ausübt.

M
Melissa

27.03.2015 um 20:57 Uhr

Übt er hiermit wirklich sein Amt aus? Wenn eine originäre Zuständigkeit fehlt und dieses nur als Info gedacht war, kann ich die Wellen durchaus nachvollziehen.

Vielleicht ist der Manager ja der Meinung, dass der GBR hier überhaupt nicht zuständig ist, und ihm deshalb – im Gegensatz zum örtlichen BR - auch kein Recht zu einer unangemeldeten Betriebsbegehung zusteht.

Dieses wäre nur dann der Fall, wenn er entweder originär zuständig ist, oder ihm vom örtlichen BR eine Aufgabe übertragen wurde. Ein Generelles recht auf Betriebsbegehungen für alle Betriebe besteht für einen GBR nämlich nicht.

Grundsatz: Der GBR ist nicht Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Für dessen Wahrnehmung ist allein der örtliche BR zuständig.

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