Erstellt am 26.03.2015 um 09:06 Uhr von Pickel
Stichwort wird wohl BGV A3 sein.
Erstellt am 26.03.2015 um 09:34 Uhr von CarNi
Hallo,
Danke für die Antwort
Die BGV A3 ist uns ein Begriff. Wie gesagt es geht auch nicht um die Prüfung der elektronsichen Geräte oder aber das Verbot von privaten Elektrogeräten. Ich denke das wir bei sowas als BR keine Möglichkeit haben dagegen anzugehen. Das Einzige wo wir dachten das wir dort Mitspracherecht haben, ist das damit einhergehende Resultat, dass keine warmen Speisen oder Getränke mehr zubereitet werden können. Da ja nicht für alle Abteilungen Pausenräume zur Verfügung stehen wo warme Speisen oder Getränke zubereitet werden können.
Oder was meint ihr?
Erstellt am 26.03.2015 um 10:23 Uhr von hoppel
@ CarNi
Als geschulter BR müsste man auf die Idee kommen, dass hier u.a. die Ordnung des Betriebs betroffen ist ...
http://www.ergo-online.de/html/arbeitsplatz/hardware/07_01_Sicher.pdf
Erstellt am 26.03.2015 um 10:38 Uhr von Snooker
Ein Beispiel wäre auch das hier, da Radio ja auch ein elektrisches Gerät ist.
http://www.business-netz.com/Arbeitsrecht/Radio-hoeren-am-Arbeitsplatz
Erstellt am 26.03.2015 um 10:56 Uhr von Kölner
Genau genommen muss man sich auch nochmal Gedanken über den Stromdiebstahl der AN machen, wenn sie private Geräte nutzen.
Dann könnte die Schenkung einige Hürden und Verdächtigungen überwinden und würde so mehr Sinn machen, als der Verweis auf die BGV A3...
Erstellt am 26.03.2015 um 11:42 Uhr von CarNi
Vielen Dank für eure Antworten.
Das Problem bei der Schenkung ist, dass die Mitarbeiter natürlich die Geräte wenn Sie den Betrieb wechseln oder aber das Gerät woanders benötigen ohne des Diebstahls bezichtigt zu werden wieder mitnehmen wollen. Das wäre ja nach einer Schenkung nicht mehr möglich.
Erstellt am 26.03.2015 um 11:58 Uhr von JollyJumper
das mit der Schenkung ist schon sehr merkwürdig.
über die ASR A4.2 könnte mann auch etwas machen, da der AG ja verpflichtet ist
Pausenräume zur Verfügung zu stellen.
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/790/Neue-ASR-A4.2/
Erstellt am 26.03.2015 um 12:20 Uhr von CarNi
auf die Idee sind wir auch schon gekommen, allerdings sind wir gerade unsicher, da diese Regelung ja nicht in Betrieben gilt, in denen Büroräume auch als Pausenräume genutzt werden könnten (ArbStättV 6(3)), was bei uns in manchen Fällen durchaus der Fall wäre.
Allerdings können ja dann jetzt ohne private Elektrogeräte keine Getränke und Speisen zubereitet werden. Wäre dann der AG verpflichtet diese Geräte für die AN anzuschaffen?
Erstellt am 26.03.2015 um 12:34 Uhr von JollyJumper
ja ich sehe das so, denn für einen Pausenraum gibt es Vorgaben. In meiner Betrachtung muß ich im Umkehrschluss, wenn ich keinen Pausenraum zur Verfügung stelle, die gleichen Bedingungen im Büro herstellen.
Aber das ist lediglich eine Mutmaßung und wäre meine Argumentation bei der Geschäftsführung
Erstellt am 26.03.2015 um 13:17 Uhr von CarNi
wir werdens versuchen, ich bin gespannt
Danke für euer Feedback
Erstellt am 26.03.2015 um 13:24 Uhr von moreno
Naja damit das der Chef sagt wer sein Gerät der Firma schenkt kann sie weiter benutzen signalisiert er ja das er eigentlich nix gegen solche Geräte im Büro hat. Als Kompromiss wäre es ja auch möglich wer seins nicht verschenken will der muss die geforderte Prüfung halt aus eigener Tasche bezahlen. Hmmm ich würde meine alte Kaffeemaschine verschenken wenn sie dann kaputt ist bring ich sie auf Chefs Rechnung zur Reparatur ....ist ja seine ;-)
Erstellt am 26.03.2015 um 20:44 Uhr von Topas
Die armen Kollegen mit Herzschrittmachern ...
Erstellt am 26.03.2015 um 23:14 Uhr von Snooker
@CarNi
Nein, der AG wäre nicht verpflichtet die entsprechende Geräte für das Büro an zu schaffen. Als BR würde ich , wenn der AG sich wirklich so stur stellt darauf achten das außer den leitenden Angestellten dann auch wirklich niemand eine Kaffeemaschiene am Arbeitsplatz stehen hat. Desweiteren solltet ihr darauf hin arbeiten das die gesetzlich einzuhaltenden Pausen nicht am Arbeitsplatz verbracht werden. Macht euch mal über dieses Thema schlau.
Erstellt am 27.03.2015 um 08:19 Uhr von moreno
,,die gesetzlich einzuhaltenden Pausen nicht am Arbeitsplatz verbracht werden'' oh Snooker ist Dir vielleicht auch mal die Idee gekommen das die Leute ihre Pause in Ruhe in ihrem Büro verbringen wollen?
Erstellt am 27.03.2015 um 10:11 Uhr von Snooker
Was heisst hier ohh Snooker. Erstmal würde ich als BR dann ganz genau drauf achten ob nicht doch in der Pausenzeit die ein oder andere Tätigkeit am PC gemacht wird (genau deshalb ist es im Bezug auf PC Arbeitsplätze immer wichtig sich in einer BV die Leserechte zu sichern) Zum anderem, wie soll es mit dem frischem,Kaffe oder sonstigem warmen Getränk in der Pause laufen, wenn elektrische Maschinen Verboten sind. Die MA würden sich bestimmt freuen wenn sie demnächst mit der Thermoskanne in Büro kommen dürfen und der BR nicht mal Ansatzweise versucht beim Chef entweder versucht die elektrischen Geräte doch durch zu kriegen im Büro, oder aber Ersatzweise ein Pausenraum zur Verfügung stellt wo Kaffee gekocht werden kann und die Pausen gemacht werden. (wobei mir durchaus klar ist das der AG bei Büroarbeitsplätzen die so geschaffen sind das man dort Pause machen kann, nicht zwingend einen Pausenraum zur Verfügung stellen muss).
Aber gewöhnt euch mal ab immer erst den großen Stöhner gegenüber anderen zu machen, sondern macht mal Betriebsratsarbeit, nach dem Motto, was könnten wir für den AN rausholen wenn der AG diese oder jene Maßnahme durchführen will.
Erstellt am 27.03.2015 um 10:39 Uhr von CarNi
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Eine weitere Frage die sich mir bei der Diskussion jetzt aufdrängt ist die: Hat der AG nicht die Pflicht einen Pausenraum bzw. einen Bereich zur Verfügung zu stellen in dem man Getränke zubereiten oder kühlen kann? wenn es im Büro nicht möglich ist. Auch wenn es ja in der ArbStättV 6(3) für Büroarbeitsplätze nicht verpflichtend ist einen Pausenraum zur Verfügung zu stellen?
Erstellt am 27.03.2015 um 10:46 Uhr von Hoppel
"Erstmal würde ich als BR dann ganz genau drauf achten ob nicht doch in der Pausenzeit die ein oder andere Tätigkeit am PC gemacht wird (genau deshalb ist es im Bezug auf PC Arbeitsplätze immer wichtig sich in einer BV die Leserechte zu sichern)"
@ Snooker
Es ist unfassbar, welch völlig absurde Ideen von Dir kommuniziert werden!!!
"Leserechte per BV sichern" Du tickst doch nicht richtig ...
Erstellt am 27.03.2015 um 10:57 Uhr von Snooker
Hoppel, sorry wenn ihr bei euch im BR so dämlich seit und sowas nicht macht. Es sollte aber mittlerweile jedes Kleinkind wissen, alles was mit Software - Hardware eben alles was in einem PC machbar ist, das man da per BV festlegt, welche Personen Lese und Schreibrechte, welche Personen in bestimmten Masken nur Schreibrechte und welche Personen nur Leserechte haben. Aber bei Dir scheint die Uhr wohl ein bissl anders zu ticken....wenns denn mal die Uhr ist.....
Erstellt am 27.03.2015 um 11:01 Uhr von Nubbel
http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbeitraege/anzeigen/790/Neue-ASR-A4.2/
carni, ich denke das solltest du lesen.
snooker, lass es, leserechte auf pcs, klasse, und betriebratsarbeit machst du schon lange nicht mehr.
Erstellt am 27.03.2015 um 11:04 Uhr von Snooker
@CarNi
Nein, der AG wäre nicht dazu verpflichtet. Aber genau deshalb habe ich eingeworfen das ihr dem AG zu verstehen geben könnt das ihr bittet doch einen Bereich zur Verfügung zu stellen, da hier ansonsten schauen müsstet ob die AN die in ihren Büroräumen Pause machen auch wirklich nicht arbeitsmäßig tätig werden wärend der Pause. Man weiß ja nicht wie es derzeit bei euch aussieht, aber setzt so dem AG ein bißchen unter Druck und versucht was für die MA raus zu holen.
Erstellt am 27.03.2015 um 11:10 Uhr von Snooker
@ Nubbel
Wenn ihr schon immer hier den genauen spielen wollt, dann heisst es nicht Leserechte auf dem pcs, sonder Leserechte in den Programmen. Das hat auch nix damit zu tun ob ich schon seit langem nicht mehr in einem BR bin. Oder doch????????denn wir hatten sowas schon vor 8 Jahren oder so in BVen festschreiben lassen.......übrigens mit der Technologieberatungstelle Hessen, falls sich jemand erkundigen will. Die sind auf sowas spezialliesiert und haben uns über 1,5 Jahre begleitet. Bringt euch mal auf den neusten Stand.
Erstellt am 27.03.2015 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Jawoll! Der BR braucht Leserechte für sämtliche Dateien auf den Servern. Und in den Pausen lungert er in den Büros rum und überwacht dass die AN während der Pausen nichts machen, was wir Arbeit aussehen könnte. Ab sofort sollte die individuelle Pause jeweils beim BR zu beantragen sein und darf erst angetreten werden, wenn ein BR-Mitglied zu deren Überwachung anwesend ist.
Selbstverständlich muss auch überwacht werden dass niemand während des Toilettenganges (Achtung: Stempeluhren vor den Toiletten nicht vergessen, wegen Toilettenwegeunfällen) geschäftliche Mails auf der Schwarzbeere bearbeitet.
Erstellt am 27.03.2015 um 12:18 Uhr von moreno
Oh Snooker es wird immer schlimmer mit Deinen Antworten ist bei Dir eigentlich schon mal Verfolgungswahn diagnostiziert worden? Schon verständlich das Dich keiner mehr in den Betriebsrat wählt!
Erstellt am 27.03.2015 um 12:38 Uhr von Snooker
Ich denke ihr merkt wohl das man sich hier von dem eigentlichem Thema und anliegen der Fragestellerin entfernt oder. Wie gesagt, erkundigt euch über Sinn und Unsinn dazu bei der TBS Hessen, die uns anderthalb Jahre dazu geschult und begleitet haben. Wenn ihr aber meint das ihr schlauer seit als diese Intitution ist es euch natürlich frei gestellt das ihr es lasst und euch weiter in der Abhängigkeit des AG bleibt und bei jedem bissl bitte bitte machen müsst.
Und moreno, wlches Vögelchen hat Dir denn gezwitschert das mich keiner mehr in den BR wählen würde. Ich habe damals aus gesundheitlichen Gründen mein Amt als Stellvertretender KBRV nieder gelegt und anschliessend mein Amt als BRM weil ich das Unternehmen verlassen habe und meinen neuen Lebensmittelpunkt um 550 km verlegt habe.
Wie gesagt wendet euch an die TBS Hessen, denn mir ist es zu hohl hier darüber weiter zu tippseln. Es sei denn die Fragestellerin fragt direkt danach.
Erstellt am 27.03.2015 um 14:05 Uhr von Pjöööng
Snooker,
ich denke dass keiner der regelmäßigen Leser hier ernstghaft anzweifeln wird, dass Euch die TBS Hessen kompetent beraten hat.
Aber sie wird Euch auch nicht in der Form beraten haben, wie Du es hier darstellst.
Erstellt am 27.03.2015 um 14:21 Uhr von Snooker
Du wirst es nicht glauben, aber sie hat sogar mit uns gemeinsam diese BV erarbeitet im Bezug auf die Einführung von SAP. Und es Stand im Anhang jeder mit vollem Namen drin der Schreib und Leserechte, wer nur Schreibrechte und wer nur Leserechte im System hat. Und wir als BR haben uns Leserechte gesichert. Und BR´s die so eine Möglichkeit einfach ignorieren kann ich nur als naiv bezeichen. Ich hatte vor dieser BV auch mal ne andere Meinung. Jetzt wo mir aber gezeigt wusste auf was für Masken ein AG aber Zugriff haben kann, wo unser einer nicht mal dran denken mag, bin ich der Meinung, bei jeder neuen technischen Einrichtung sollte der BR sich Leserechte in der BV sichern. Und wo es geht auch im Nach hinein. Ist kein muss, aber man sollte unbedingt. Sei es allein schon um unabhängig und jederzeit prüfen zu können ob Bestimmungen oder BV auch eingehalten wird. Das waren 1,5 Jahre wo ich sehr viel zu verstehen gelernt habe (auch wenn ich heute nicht mehr alles so anwenden könnte).
Erstellt am 27.03.2015 um 23:41 Uhr von Moreno
Snooker du bist soooo weit weg vom Thema hier aber das merkst Du ja garnicht mehr!
Erstellt am 28.03.2015 um 10:12 Uhr von Nubbel
snooker, ihr habt mal ne bv über sap gemacht und daraus machst du, dass sich der br auf allen programmen leserechte sichern muss. du kannst nicht differenzieren
Erstellt am 28.03.2015 um 19:47 Uhr von Snooker
@Nubbel
Dann erklär der Fragestellerin doch ganz einfach was dagegen sprechen würde. Es ist kein muss, aber es kann je nach Betriebsrat immer Sinn machen. Sag ganz einfach was dagegen steht das man dies nicht machen sollte. Nur einfach das ist Quatsch ist keine Begründung. Und ob es nu um SAP oder um Zeiterfassung, oder aber um Zutritt zum Werk, was immer mit Zeiterfassung verbunden ist, geht, ist zweitrangig. Es geht darum das ein BR (am besten eine ausgesuchte Person die sich ein wenig damit auskennt) Dinge selbständig erledigen oder nur kontrollieren kann wenn was anliegt.
BR´s die lieber alles beim Chef beantragen wollen, sollen solche BV´S lassen und weiter Männchen machen. Erwachsene BR´s versuchen selbstständig zu arbeiten.
@Moreno
Ist es wirklich so weit am Thema vorbei. In vorhandener Sache kann es so sein bei der Fragestellerin, aber ich denke das habe ich ein Stück weiter oben schon zum Ausdruck gebracht. Deshalb brauchtest Du es nicht noch nach dem Motto, ich muss da mal wieder was einwerfen wiederholen. Ist aber einfach nur schlechter Stil. Vernünftige Diskusion warum dies nicht NÖTIG ist wäre da angebrachter.
Erstellt am 28.03.2015 um 20:17 Uhr von Moreno
Oh Snooker Was hast Du hier vernünftiges eingebracht? Es geht darum das die Mitarbeiter ihre Elektrogeräte in ihrem Büro behalten wollen und nicht das sie ihre Pausen dort nicht verbringen sollen und der Betriebsrat sie noch überwachen soll damit sie ja nicht in der Pause arbeiten sollen!
Erstellt am 28.03.2015 um 21:28 Uhr von Snooker
@Moreno
Wenn Du das daraus gelesen hast, hoffe ich nur Du wirst nie jemand der mich vertreten muss.
Kopiere die Stelle wo ich geschrieben habe das der Fragesteller dies machen SOLL hier unten irgendwo rein und wir können weiter Diskutieren, ansonsten schweige still, weil´s ne´n schmarren ist was Du hier behauptest.
Erstellt am 28.03.2015 um 21:53 Uhr von Moreno
Ne du verkokster LKW Kutscher Du kapierst hier noch nicht mal die Frage kein Wunder das Du seit Jahren nicht mehr im Betriebsrat bist nur weil Du mal ne BV zu einem Thema abgeschlossen hast machst Du Dich hier noch wichtig!
Erstellt am 28.03.2015 um 22:10 Uhr von Snooker
Du machst hier erst ne Welle, behauptest was was ein anderer hier geschrieben haben soll, und wenn man Dich auffordet dies zu belegen willst Du den anderen beleidigen. Gehst Du mit deinen Wählern auch so um? Ist genau das selbe wie Du weiter oben geschrieben hattest das nun klar ist warum mich keiner mehr wählt. Ich konnte wenigstens sagen warum ich in dem BR/KBR nicht mehr bin. Du kannst aber noch nicht mal sagen wo Du das gelesen hast was Du hier behauptest. Ne komm lass lieber das suchen, sonst brichst Du Dir noch die Finger und da will ich nicht dran schuld sein. Ist mir auch zu flach sowas.
Erstellt am 28.03.2015 um 22:21 Uhr von Moreno
Dir zu flach ? Du verstehst hier nicht mal ne Frage und fährst bekifft durch die Gegend und schreibst dabei noch Deinen Blödsinn hier ins Forum! Les Dir mal die Ausgangfrage durch wenn Dein vernebelter Verstand das noch zulässt!
Erstellt am 28.03.2015 um 23:17 Uhr von Snooker
Und nun behauptest Du hier noch in einem Forum wo mehr als nur zwei Personen rund um den Erdball Zugriff haben könnten ich würde bekifft durch die Gegend fahren. Ich hoffe Du weisst gerade das Du da auf einem ganz schmalen Grad wanderst. Ich beende das ganze nun hier mit dem Hinweis: Lese Dir die Frage noch mal durch, und Folge dann dem was ich empfohlen hatte was man machen könnte um gegenüber denm AG ein wenig Druck auf zu bauen. Und als Tipp, hätte dieser BR hier Leserecht in den Programmen des PC´s könnte er jederzeit ohne bitten beim AG nach schauen ob die Bestimmungen oder Arbeitszeitgestze eingehalten werden, wozu der BR sogar verpflichtet ist dies zu überprüfen.
Wenn bei euch im Betrieb der AG einfach mal so sagt, alle E-Geräte raus und ihr folgt dem einfach so, ist es zwar ein Armutszeugnis für euch als BR wenn ihr nix dagegen tut, dann müssen adere BR es euch aber nicht gleich tun. Und zum Hinweis, wir haben es seinerzeit nicht nur bei der Einführung von SAP mit einschreiben lassen sondern Verknüpft auf die Schnittstellen auf alle Programme. Ein IT Ausschuss konnte nach guter Schulung viele Dinge für den BR und KBR vereinfachen.
Und noch mal wenn bei der Fragenden der AG einfach pauschal alle E-Geräte verbietet geht das eh schon mal nicht. Siehe mein Urteil oben zu Radio hören. Und dies ist auch ein E- Gerät. Denke wir sind uns drüber einig das der BR hier in der mitbestimmung ist. Der AG meint auch noch anbieten zu können, schenkt ihr mir die Geräte dann könnt ihr sie weiter benutzen. Hallo gehts noch!!!! Wenn ich als BR das schriftl. hätte würde ich den AG darauf hin weisen das dies den Tatbestand der Nötigung erfüllenn könnte. Und auch der Versuch sich fremden Eigentums an zu eignen versucht begeht eine Straftat nach § 242 StGB.
In der Sache geht es dem AG nämlich nicht um die Sache des benutzen der E-Geräte (denn sonst würde er nicht sagen ihr könnt weiter benutzen wenn ihr mir die Sachen schenkt). Ihm geht es hier durch eigene Aussage um die Ware E-Geräte.
Und jetz kommt jemand wie Moreno daher und meint es wäre quatsch wenn der BR sagen würde; Chef wenn die Leute an den Arbeitsplätzen im Büro ihre Pausen machen werden wir kontrollieren ob auch die Pausen Korrekt eingehalten werden (was sagt §80 BetrVG dazu).
Wir waren bei uns im Betrieb halt so intelligent und konnten uns Leserechte im System siche. So konnten wir solche Sachen sehr gut ohne fremde Hilfe am Tage oder bei Nacht jederzeit mal nach vollziehen.
So und nu versuche mir ein letztes mal sachliche Dinge entgegen zu setzen warum dies nicht möglich sein sollte und warum das Quatsch ist.
Kommt was sachliches, gehe ich gerne drauf ein, kommt wieder nur Quatsch, war dies die letze Antwort dazu von mir.
Erstellt am 28.03.2015 um 23:46 Uhr von Moreno
Na hoffentlich war das die letzte Antwort von Dir denn sowas von Quatsch wie Du hier von Dir gibst ist ja nicht auszuhalten!
Erstellt am 29.03.2015 um 00:07 Uhr von Snooker
Wenn noch jemand kommt der was ordendliches dazu zu sagen hat, werde ich weiter tippseln. Übrigens. wenn es nicht aus zu halten ist, braucht man ja nicht rein schauen.
Und wer entscheidet was quatsch ist und was nicht. Wenn hier ein Zwei Leute meinen ene Sache ist Quatsch, ist es dann für 10.000 andere auch so. Wenn Du ein Auto der Marke xy fährst und ich meine das ist ein scheiss Auto, muss es dann auch unbedingt die Meinung meines Nachbars sein.
Wenn nicht für mich, vielleicht hättest Du für die Fragestellerin aber mal eine plausible Erklärung warum dies Quatsch sein soll
Erstellt am 29.03.2015 um 10:47 Uhr von nicoline
Unerträglich!
Snooker, Du hast ein echtes Problem und darüber solltest Du wirklich mal nachdenken.
Ich hoffe, der Admin schließt das hier jetzt endlich.