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Verbot von Kaffetassen aus Porzellan

P
Philanthrop
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Räte,

ich benötige Eure Einschätzung zum folgenden Sachverhalt: Mein AG hat die wunderbare Idee private Kaffee-/Teebecher zu verbieten. Kein Aufdruck mehr mit seinen Kindern, Urlaubserinnerungen etc.. Er will das Trinken aber auch nicht grundsätzlich verbieten ;) Der AG gibt jetzt sogenannte Thermobecher aus Plastik aus und ordent wie oben beschrieben an, den privaten Becher oder den bisher vom AG gestellten Becher (aus Porzellan) nicht mehr zu benutzen. Als Grund wird das schonen von Firmenressourcen angegeben.

Wir haben keinen direkten Kundenkontakt, um ein einheitliches Bild (was man vielleicht noch verstehen könnte) geht es nicht.

Meine Nachfrage bei unser IT hat ergeben, das in den letzten 3 Jahren ca. 1-2 Tastaturen einem Kaffeeunfall zum Opfer gefallen sind. Ausgaben dafür gehen gegen €0, da wir einen guten Rahmenvertrag mit dem Anbieter der Hardware haben.

Witzig: Am ersten Tag der Ausgabe der Becher ist gleich die erste Tastatur über den Jordan gegangen. Der Deckel des neuen bechers ließ sich nicht richtig verschrauben, der Schwerpunkt der Becher liegt ziemlich weit oben (konische Bauart, unten zum Boden hin sehr schmal), kurz angetickt und schon lag der Becher (samt Inhalt) auf der Tastatur :)

Ebenfalls witzig: Diese Becher passen nicht in jede Spülmaschine, sollen also per Hand abgewaschen werden. Dafür haben wir aber keine Verteilzeit oder sonstiges.

Ebenfalls ebenfalls witzig: In die Becher darf kein kochendes Wasser eingefüllt werden. (Empfehlung kommt vom Hersteller) Somit müssen Kollegen um Tee zu trinken, Wasser aufkochen, abkühlen lassenm, wieder hin, eingießen... usw...

Meiner Meinung nach ist die Einführung und das Verbot der privaten becher, bzw., die Benutzung der bisher gestellten porzellanbecher MB-Pflichtig nach BetrVG §87, Abs. 1, Nr. 1. Seht Ihr das auch so? Kennt Ihr Beispiele aus Rechtsprechung? Ich habe noch nichts gefunden...

Mit ist bewusst das dies ein Luxusproblem ist. Bei uns gibt es aber nahezu nichts was nicht reguliert ist, daher sind die AN im Betrieb über diese Aktion extrem angekotzt und fordern den BR auf was zutun...

Vielen Dank für Eure Antworten!

2.951011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

15.11.2013 um 10:58 Uhr

Würde mich wundern, wenn jemand wegen der Kaffeebecher schon mal das BAG bemüht hätte - aber das wäre doch dann mal was.....

Auch eine Einigungsstelle zu dem Thema wäre doch mal was.

Aber im Ernst - ich bin Deiner Meinung - Ordnung im Betrieb.

Das Thema eignet sich doch auch toll für eine Betriebsversammlung.

C
Charlys

15.11.2013 um 11:10 Uhr

Der AG kann auch das Essen und Kaffeetrinken am Arbeitsplatz gänzlich untersagen und auf die Pausen verweisen. Klar MB doch auch verhindern kann dann letztlich der BR dieses nicht. Denn wie ja geschehen, wurden Arbeitsmittel des AG hier ja bereits geschädigt. Kommt das Verbot und der AN macht es trotzdem, drohen Folgen und bei Beschädigung von Arbeitsmittel dann in jedem Fall Regress, da Verstoß gegen das Verbot. Daher vorsätzliches Fehlverhalten und schuldhafte Beschädigung.

P
Pjöööng

15.11.2013 um 11:13 Uhr

Das ist ganz klar eine Frage der Ordnung im Betrieb, unterliegt also der Mitbestimmung nach § 87 und damit auch Einigungsstellenfähig.

Das Ganze kann man nun wunderbar dogmatisch angehen: Man lässt sich vom Arbeitgeber das Problem mit den bisherigen Porzellanbechern qualitativ und quantitativ darlegen (Was ist die Gefährdung? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Gefahr realisiert? Welcher Schaden entsteht dann? Welche Schäden sind bisher entstanden? Wie hoch war der Aufwand für diese Schäden? ...), berät mit diesem über Abhilfemaßnahmen (die vom Arbeitgeber vorgeschlagene muss ja nicht die optimale sein), holt sich die Expertise vom Wirtschaftsausschuss, erarbeitet Alternativen und macht Analysen welche Gefährdungen sich bei den Alternativen ergeben, bewertet diese und schlägt schließlich dem Arbeitgeber eine Alternative vor, welche zwar möglicherweise teuer ist, aber dafür die Gefahr dass einmal im Jahr eine Tatstatur ertrinkt halbiert.

Übrigens: Bei einem bekannten Discounter gibt es jetzt Kapselkaffeemaschinen. An jedem Arbeitsplatz soclh eine Maschine zusammen imt Espressotassen, die zum Einen selten lange voll rumstehen, einen niedrigen Schwerpunkt haben und auf Grund der Füllmenge wenig Schadenspotential haben, könnten die Lösung des Problems sein.

Des Weiteren sollte man noch darüber nachdenken, dass es vor Allem der Zucker ist, der die Elektronik beschädigen kann, dieses Problem sollte dann auch angegangen werden.

K
kratzbuerste

15.11.2013 um 11:56 Uhr

....... das ist dann der Gipfel! Der BR fordert eine Gefahrenpotentialanalyse .........

G
gehtsnoch

15.11.2013 um 13:16 Uhr

Dem BR der mich hier als AG stressen würde, würde ich als AG zeigen was ich alles so kann. Dann auch den AN dieses so klarstellen, dass hier nun leider auch in anderen Fällen handeln muss.

P
Pjöööng

15.11.2013 um 14:14 Uhr

"gehtsnoch", Du hast offensichtlich wenig Erfahrung mit Betriebsratsarbeit, sonst wäre Dir eigentlich klar, dass bereits mit dem Schritt "Man lässt sich vom Arbeitgeber das Problem mit den bisherigen Porzellanbechern qualitativ und quantitativ darlegen" der Fall zu den Akten gelegt werden kann.

S
seesee

16.11.2013 um 00:33 Uhr

Ob der AG mir verbieten kann, während der Arbeitszeit ein Getränk zu mir zu nehmen, wage ich zu bezweifeln, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen. Dass möglicherweise eine Tastatur beschädigt wird, reicht für ein Verbot wohl nicht aus. Und aus welchem Gefäß ich trinke, kann mir auch niemand ohne Sachgrund vorschreiben, sind wir denn versklavt? Ich würde die Anweisung ignorieren. Wenn die Tastatur durch meinen Kaffee beschädigt wird, melde ich das meiner Hafrpflichtversicherung.

N
Nubbel

16.11.2013 um 00:42 Uhr

da eine tastatur mehr keime beheimatet als eine klobrille würde ich als arbeitgeber über die hygiene und die arbeitssicherheit gehen und das essen und trinken am schreibtisch verbieten pinpong, wieviel erfahrung hast du?

B
blackjack

16.11.2013 um 01:37 Uhr

Ein Sparkassenvorstand kann seinen Mitarbeitern im Kundenbereich nicht ohne die Mitbestimmung des Personalrats generell verbieten, am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz

S
Snooker

16.11.2013 um 09:50 Uhr

da eine tastatur mehr keime beheimatet als eine klobrille würde ich als arbeitgeber über die hygiene und die arbeitssicherheit gehen und das essen und trinken am schreibtisch verbieten

Den Satz von Nubbel muss man sich mal im Bezug auf essen, trinken und Klobrille auf der Zunge zergehen lassen. Iiiiiiiigitt.

Im übrigen ist schon wissenschaftlich festgestellt worden das weniger Keime durch Lebensmittel entstehen und erteilt werden als wie durch das berühren der Hände an Gegenstände. So sind z. B. an einer Türklinke mehr Keime als wie in dem Rest einer Küche.

A
AlterHase

16.11.2013 um 17:53 Uhr

Und bei einem Nubbel fühlen sie sich auch bestimmt besonders wohl……

Pingpong kann hier nicht die gleiche Erfahrung mit Keimen haben wie ein Nubbel…

Müsstest Du eigentlich wissen. Die kommen doch permanent zu dir gepjöööng.

Hörst Du sie nicht? Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng

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