Erstellt am 15.11.2013 um 09:58 Uhr von gironimo
Würde mich wundern, wenn jemand wegen der Kaffeebecher schon mal das BAG bemüht hätte - aber das wäre doch dann mal was.....
Auch eine Einigungsstelle zu dem Thema wäre doch mal was.
Aber im Ernst - ich bin Deiner Meinung - Ordnung im Betrieb.
Das Thema eignet sich doch auch toll für eine Betriebsversammlung.
Erstellt am 15.11.2013 um 10:10 Uhr von Charlys
Der AG kann auch das Essen und Kaffeetrinken am Arbeitsplatz gänzlich untersagen und auf die Pausen verweisen. Klar MB doch auch verhindern kann dann letztlich der BR dieses nicht. Denn wie ja geschehen, wurden Arbeitsmittel des AG hier ja bereits geschädigt. Kommt das Verbot und der AN macht es trotzdem, drohen Folgen und bei Beschädigung von Arbeitsmittel dann in jedem Fall Regress, da Verstoß gegen das Verbot. Daher vorsätzliches Fehlverhalten und schuldhafte Beschädigung.
Erstellt am 15.11.2013 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Das ist ganz klar eine Frage der Ordnung im Betrieb, unterliegt also der Mitbestimmung nach § 87 und damit auch Einigungsstellenfähig.
Das Ganze kann man nun wunderbar dogmatisch angehen: Man lässt sich vom Arbeitgeber das Problem mit den bisherigen Porzellanbechern qualitativ und quantitativ darlegen (Was ist die Gefährdung? Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Gefahr realisiert? Welcher Schaden entsteht dann? Welche Schäden sind bisher entstanden? Wie hoch war der Aufwand für diese Schäden? ...), berät mit diesem über Abhilfemaßnahmen (die vom Arbeitgeber vorgeschlagene muss ja nicht die optimale sein), holt sich die Expertise vom Wirtschaftsausschuss, erarbeitet Alternativen und macht Analysen welche Gefährdungen sich bei den Alternativen ergeben, bewertet diese und schlägt schließlich dem Arbeitgeber eine Alternative vor, welche zwar möglicherweise teuer ist, aber dafür die Gefahr dass einmal im Jahr eine Tatstatur ertrinkt halbiert.
Übrigens: Bei einem bekannten Discounter gibt es jetzt Kapselkaffeemaschinen. An jedem Arbeitsplatz soclh eine Maschine zusammen imt Espressotassen, die zum Einen selten lange voll rumstehen, einen niedrigen Schwerpunkt haben und auf Grund der Füllmenge wenig Schadenspotential haben, könnten die Lösung des Problems sein.
Des Weiteren sollte man noch darüber nachdenken, dass es vor Allem der Zucker ist, der die Elektronik beschädigen kann, dieses Problem sollte dann auch angegangen werden.
Erstellt am 15.11.2013 um 10:56 Uhr von kratzbuerste
....... das ist dann der Gipfel!
Der BR fordert eine Gefahrenpotentialanalyse .........
Erstellt am 15.11.2013 um 12:16 Uhr von gehtsnoch
Dem BR der mich hier als AG stressen würde, würde ich als AG zeigen was ich alles so kann. Dann auch den AN dieses so klarstellen, dass hier nun leider auch in anderen Fällen handeln muss.
Erstellt am 15.11.2013 um 13:14 Uhr von Pjöööng
"gehtsnoch", Du hast offensichtlich wenig Erfahrung mit Betriebsratsarbeit, sonst wäre Dir eigentlich klar, dass bereits mit dem Schritt "Man lässt sich vom Arbeitgeber das Problem mit den bisherigen Porzellanbechern qualitativ und quantitativ darlegen" der Fall zu den Akten gelegt werden kann.
Erstellt am 15.11.2013 um 23:33 Uhr von seesee
Ob der AG mir verbieten kann, während der Arbeitszeit ein Getränk zu mir zu nehmen, wage ich zu bezweifeln, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen. Dass möglicherweise eine Tastatur beschädigt wird, reicht für ein Verbot wohl nicht aus. Und aus welchem Gefäß ich trinke, kann mir auch niemand ohne Sachgrund vorschreiben, sind wir denn versklavt? Ich würde die Anweisung ignorieren. Wenn die Tastatur durch meinen Kaffee beschädigt wird, melde ich das meiner Hafrpflichtversicherung.
Erstellt am 15.11.2013 um 23:42 Uhr von Nubbel
da eine tastatur mehr keime beheimatet als eine klobrille würde ich als arbeitgeber über die hygiene und die arbeitssicherheit gehen und das essen und trinken am schreibtisch verbieten
pinpong, wieviel erfahrung hast du?
Erstellt am 16.11.2013 um 00:37 Uhr von blackjack
Ein Sparkassenvorstand kann seinen Mitarbeitern im Kundenbereich nicht ohne die Mitbestimmung des Personalrats generell verbieten, am Arbeitsplatz zu essen oder zu trinken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz
Erstellt am 16.11.2013 um 08:50 Uhr von Snooker
*da eine tastatur mehr keime beheimatet als eine klobrille würde ich als arbeitgeber über die hygiene und die arbeitssicherheit gehen und das essen und trinken am schreibtisch verbieten*
Den Satz von Nubbel muss man sich mal im Bezug auf essen, trinken und Klobrille auf der Zunge zergehen lassen. Iiiiiiiigitt.
Im übrigen ist schon wissenschaftlich festgestellt worden das weniger Keime durch Lebensmittel entstehen und erteilt werden als wie durch das berühren der Hände an Gegenstände. So sind z. B. an einer Türklinke mehr Keime als wie in dem Rest einer Küche.
Erstellt am 16.11.2013 um 16:53 Uhr von AlterHase
Und bei einem Nubbel fühlen sie sich auch bestimmt besonders wohl……
Pingpong kann hier nicht die gleiche Erfahrung mit Keimen haben wie ein Nubbel…
Müsstest Du eigentlich wissen. Die kommen doch permanent zu dir gepjöööng.
Hörst Du sie nicht?
Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng, Pjöööng