Eine Mitarbeiterin befand sich jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Es war vereinbart, dass sie sich 6 Wochen vor Ablauf beim Arbeitgeber meldet, ob Sie die Elternzeit verlängert. Diese Frist hat sie nicht eingehalten. Nun ist sie an den Arbeitgeber mit der Bitte herangetreten, einen Tag in der Woche zu arbeiten. Nun überlegt der Arbeitgeber ob er das möchte, da sie einen Tag in der Woche eigentlich nicht produktiv ist. Hat die Angestellte den Anspruch das Sie nur ein Tag arbeitet? Meines Wissens kann sie sich die Stunden für den eigentlichen Rest der Elternzeit reduzieren so das der Vollzeitvertrag in dieser Zeit ruht. Aber nochmal meine Frage. Muss der Arbeitgeber diese Reduzierung ( wie in diesem Fall 1 Tag pro Woche ) akzeptieren?
Danke schon mal im Voraus