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Bewerbungsunterlagen

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Ich weiß das ich als BRV nicht das Recht habe an Einstellungsgesprächen teizunehmen. Aber wir als BR besitzen doch das Recht alle Bewerbungsunterlagen von allen Bewerben zu sehen, auch von denen die nicht in die nähere Auswahl kommen. Oder .......? Lieben Gruß

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Community-Antworten (4)

H
Hoppel

25.03.2015 um 10:11 Uhr

@ Brösel

Auch wenn Ihr das Recht auf Vorlage sämtlicher Bewerbungsunterlagen habt ... was wollt Ihr damit?

B
Brösel

25.03.2015 um 10:26 Uhr

Haben wir das denn Hoppel, und wenn ja wo kann ich das nachlesen mit dem entsprechenden Paragraph ? Wir brauchen das um nachzuprüfen , ob sich auf die Stelle ein Schwerbehinderter mit den gleichen Qualifkationen beworben hat.

P
Pickel

25.03.2015 um 11:16 Uhr

Macht es pragmatisch: Die Personalabteilung hat die Aufgabe, Bewerbungen von Schwerbehinderten mitzuteilen und die Unterlagen dem BR zu übergeben. Sich durch teilw. 100e Bewerbungen zu arbeiten ist dann nicht mehr notwendig.

Davon ab: Die Vorgabe "gleiche Qualifikation" ist eines der schlimmsten Theoriegebilde des BetrVG. Wenn ein AG einen Menschen nicht einstellen will, findet er immer einen Punkt, in dem die Qualifikation weniger gut ist. Und sei des bei der Vorstellung im mündlichen Gespräch...

G
gironimo

25.03.2015 um 11:45 Uhr

Es ist ja immer auch eine Frage der Größe des Betriebes. Je größer der Betrieb, desto mehr Bewerbungen. Irgendwann ist das BR-Büro zugemüllt.

Im § 99 BetrVG steht ausdrücklich, dass der AG die "erforderlichen" Unterlagen vorlegen muss. Was das ist, entscheidet der BR. Es können alle Unterlagen sein - wenn Ihr aber spezielle Dinge wissen wollt, sagt dem AG welche Unterlagen Ihr braucht.

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