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Fahrten im Behindertentransport Arbeitszeit?

G
Gurutur
Dez 2022 bearbeitet

Hallo, ich fahre mit einem Kleinbus, der regelmäßig bei mir zu Hause geparkt wird, im Schulverkehr (Minijobs). Mein Arbeitgeber ist der Auffassung, dass die Fahrt zu den Kindern, die ich an ihrer Wohnung morgens (ca. 20 km von meinem Wohnort/Standort des Busunternehmens entfernt) abhole und die Rückfahrt mittags vom Wohnort der Kinder zu mir nach Hause als Weg zur Arbeit zu werten und deshalb die aufgewandte Zeit nicht zu vergüten sei. Ich denke, dass die Annahme meines Arbeitgebers falsch ist; mir fehlt allerdings eine rechtliche Begründung. Kann mir vielleicht jemand helfen? Danke.

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

03.12.2022 um 23:21 Uhr

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Gurutur

03.12.2022 um 23:36 Uhr

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort !

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rtjum

05.12.2022 um 10:45 Uhr

Hallo, ist das mit dem AG denn so vereinbart, dass der Bus bei dir geparkt wird oder wird das ggfls. stillschweigend geduldet? Das könnte dann einen Unterschied machen.

G
Gurutur

05.12.2022 um 12:14 Uhr

Hallo, das ist so mit dem Arbeitgeber vereinbart. Mir wäre es tatsächlich angenehmer, wenn ich das Fahrzeug jeweils vom Betriebshof abholen könnte.

R
Relfe

05.12.2022 um 13:30 Uhr

wenn Du von zu Hause direkt zur ersten "Abholung" fährst, dann ist das als Arbeitszeit zu werten, genauso abends zurück. Wenn Du erst zum "Betriebshof" fährst, dann beginnt und enedet die AZ am Betriebshof.

Der AG will dich hier ja benachteiligen, indem er die Fahrt vom Betriebshof zur ersten Abholung als AZ einspart, indem er behauptet die AZ beginnt erst bei der ersten Abholung und nicht zu Fahrtbeginn. Ich würde ihm den Wagen abends auf den Betriebshof stellen und dort meine Arbeit beginnen, wenn er weiterhin bei seiner Meinung bleibt.

btw: wenn der AG die Behauptung aufstellt, da müßte er auch die Begründung liefern! Ansonsten kann er etwas behaupten was gar nicht "gegenargumentiert" werden kann und dann? Man kann nicht für jede Behauptung den Gegenbeweis liefern.

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