Erwerbsunfähigkeit, Überstunden, Urlaub und 16 Monate krank geschrieben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ehrenamtlicher Betreuer und habe hier einen Fall, der mir schwer zu denken macht, der betroffene ist 60 Jahre, im Sept. 2023 - 45 Jahre beschäftigt und davon 40 Jahre in ein und derselben Firma. Seine Krankengeldzahlung endet am 25. Februar 2023, er hat noch ca. 35 Überstunden und als Behinderter von diesem Jahr den vollen, vom vergangenen Jahr 2021 auch noch 7 Tage Urlaub. Für den Mann werde ich eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, sobald ich die beim AfsA beantragte GdB über 50 % bekomme, ( schon telefonisch zugesagt ). Mein zu Betreuender ist Aufgrund seiner Erkrankung zweimal Innerbetrieblich schon an leichtere Tätigkeiten versetzt worden. Betriebsärztlich hat man festgestellt, dass der Mann im Betrieb keine Tätigkeit mehr aufnehmen kann ( ist Betriebsschlosser und hat später dann nur noch in der Produktion ( Fließband ) gearbeitet.
Meine Frage :
Verfallen dem zu Betreuenden die Überstunden oder gar der Urlaubsanspruch ? Und, wie sieht das mit der Kündigung nach 40 Jahren aus, muss der zu Betreuenden Fristen einhalten zum Eintritt in die Erwerbsunfähigkeitsrente ? Und was machen wir, wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend genehmigt wird
Community-Antworten (1)
03.12.2022 um 21:42 Uhr
Überstunden müssen beim Ausscheiden aus dem Betrieb ausgezahlt werden. Genau so ist es mit Urlaub dem man bis dahin nicht mehr nehmen könnte. Wegen Urlaub lese mal hier:
Dann wirds komplizierter. Ich hatte es letztes Jahr hinter mir und bei meiner Frau sind wir gerade mittendrin. Zum Eintritt in die EM Rente ist es erst einmal unerheblich welchen Grad der Behinderung man hat. Vor Eintritt in die EM Rente muss man erst einmal eine Reha machen und von dessen Ergebnis ist es Abhängig ob man sie bekommt oder nicht. Das ganze Verfahren zieht sich wie ein Kaugummi. Bis es fest steht bekommt man von der ARGE Arbeitslosengeld 1. Ist in der Regel vom Geld her fast so viel wie EM Rente. Hier aber Vorsicht wenn man außer dem monatlichen Lohn noch Geldliche Ansprüche an den AG hat. Lese dazu mal hier: https://www.kanzleiheinrich.de/blog/auszahlung-resturlaub-waehrend-bezug-von-arbeitslosengeld-rueckforderung-arbeitslosengeld/ Ich empfehle hier als ersten Schritt sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und ein persönliches Gespräch mit denen zu vereinbaren. Ich hatte von meiner, der AOK Plus, viele nützliche Tipps erhalten. Bei dem ganzen Weg wünsche ich viele starke Nerven und gutes gelingen.
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