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Änderung der täglichen Arbeitszeit

B
BoZZKinG
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege der momentan 3Schicht macht soll auf Tagschicht gesetzt werden, das geht doch nicht so ohne weiteres oder?

1.19305

Community-Antworten (5)

E
Erbsenzähler

24.03.2015 um 08:32 Uhr

Was steht in seinem Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitszeiten und deren Verteilung?

B
BoZZKinG

24.03.2015 um 08:55 Uhr

Er hat ne 35Std Woche auf 5Tage verteilt.ist aber die mindestens die letzten 3Jahre auf 3Schicht.wenn er dann auf Tagschicht gehen muss, steht ihm da ein Schichtausgleich zu, denn der finanzielle Einschnitt ist ja schon groß

H
Hoppel

24.03.2015 um 09:11 Uhr

@ BoZZKinG

Nochmal ... was steht konkret im Arbeitsvertrag?

Wenn nicht explizit die Tätigkeit im 3-Schichtsystem vereinbart worden ist, kann der AG den Kollegen auch nur in Tagschicht arbeiten lassen. Aber der AG MUSS berechtigte Interessen des AN berücksichtigen und muss billigen Ermessens entscheiden.

Ein Schichtausgleich steht dem Kollegen NICHT zu! Schichtzulagen werden doch für die erhöhte Belastung durch Schichtwechsel/Nachtarbeit gezahlt und diese Belastung fällt im Tagdienst weg; da gibt es dann nichts mehr auszugleichen!

Siehe auch: LAG Köln, 29.07.2010, 7 Sa 240/10

Aber warum soll diese Umsetzung überhaupt erfolgen?

G
gironimo

24.03.2015 um 10:19 Uhr

Soll er dann auch die gleichen Tätigkeiten machen wie bisher?

Ansonsten könnt Ihr ihm ja zu Hilfe eilen, indem Ihr dem Schichtplan nicht mehr zustimmt.

da gibt es dann nichts mehr auszugleichen!<

Stimmt natürlich - aber viele nehmen ja die Belastung "gerne" in kauf, weil da ja das Häuschen - das Auto usw. abzubezahlen sind.

Darum könnte der Kollege auch ganz gut von seinem Beschwerderecht des § 85 BetrVG gebrauch machen. Vorausgesetzt der BR will ihn unterstützen.

B
BoZZKinG

25.03.2015 um 01:53 Uhr

Ja soll die gleiche Tätigkeit weiter machen.der Kollege wurde so zu sagen ausgetauscht, denn ein anderer Kollege, der bisher Tagschicht gemacht hat soll dann auf 3 Schicht gehen

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