Erstellt am 04.12.2006 um 15:02 Uhr von Tommy
Hallo Igel
Natürlich hat der BR Mitspracherecht, was ist denn der Grund
für die Änderung?
Gruss Tommy
Erstellt am 04.12.2006 um 15:25 Uhr von Igel
Hallo Tommy,
es handelt sich wie gesagt um Reinigungskräfte. Wir haben nun das Problem, dass sich einige unserer Mitarbeiter durch die täglichen Reinigungsarbeiten gestört fühlen.
Diese Arbeiten sollen nun zu anderen Zeiten durchgeführt werden.
Grüße
Igel
Erstellt am 04.12.2006 um 15:52 Uhr von Igel
Hallo Ramses II,
was heisst denn in diesem Fall Mitbestimmung, könnten wir als Betriebsrat diese Regelung auch ablehnen ?
Igel
Erstellt am 04.12.2006 um 20:52 Uhr von Jube
Igel,
lasst Euch die Einsatzpläne vorlegen und vergleicht sie mit den Regelzeiten (Pausen, etc.) Eurer Mitarbeiter. Ihr habt ein Mitspracherecht, solange die Reinigungskräfte zu Eure Firma gehören!
Erstellt am 06.12.2006 um 14:36 Uhr von hgowl
Hallo, verehrte Kollegen/Innen,
wie lautete die Frage:
Inwieweit muss der BR bei einer Änderung der täglichen Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter angehört werden ?
Nur das steht zur Debatte (der Arbeitsrichter würde auch nur diese Frage stellen)
Antwort: § 87, Abs. 1 Pkt. 2 BetrVG
Danach besteht
1. zunächst ein Mitbestimmungsrecht des BR
2. über Anfang, Ende und Pausen der tägl. Arbeitszeit ( für einen oder 120 Mitarbeiter)
3. keine Mitbest. über das Volumen der Arbeitszeit
Somit sind die Fronten klar, ohne Einigung (Mitbestimmung) des BR läuft nichts.
mfg
hgowl