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Mitspracherecht bei Änderung der täglichen Arbeitszeit ?

I
Igel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem:

Inwieweit muss der BR bei einer Änderung der täglichen Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter angehört werden ? Hintergrund hierfür ist folgender Fall:

2 Arbeitnehmer ( Reinigungskräfte auf Stundenbasis ) sollen lt. Willen der Geschaftsführung nicht mehr wie bisher während der "normalen" Geschäftszeiten ( bisherige Arbeitszeit 10.00 bis 14.00 Uhr ) arbeiten, sondern früh Morgens bzw. spät Abends. ( z.B. von 05.00 - 09.00 Uhr morgens )

Hat der Betriebsrat hier gem. § 87 ein Anhörungs - bzw. Mitspracherecht ?

Kann die Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats geändert werden ?

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Community-Antworten (5)

T
Tommy

04.12.2006 um 16:02 Uhr

Hallo Igel

Natürlich hat der BR Mitspracherecht, was ist denn der Grund für die Änderung?

Gruss Tommy

I
Igel

04.12.2006 um 16:25 Uhr

Hallo Tommy,

es handelt sich wie gesagt um Reinigungskräfte. Wir haben nun das Problem, dass sich einige unserer Mitarbeiter durch die täglichen Reinigungsarbeiten gestört fühlen.

Diese Arbeiten sollen nun zu anderen Zeiten durchgeführt werden.

Grüße

Igel

I
Igel

04.12.2006 um 16:52 Uhr

Hallo Ramses II,

was heisst denn in diesem Fall Mitbestimmung, könnten wir als Betriebsrat diese Regelung auch ablehnen ?

Igel

J
Jube

04.12.2006 um 21:52 Uhr

Igel, lasst Euch die Einsatzpläne vorlegen und vergleicht sie mit den Regelzeiten (Pausen, etc.) Eurer Mitarbeiter. Ihr habt ein Mitspracherecht, solange die Reinigungskräfte zu Eure Firma gehören!

H
hgowl

06.12.2006 um 15:36 Uhr

Hallo, verehrte Kollegen/Innen, wie lautete die Frage: Inwieweit muss der BR bei einer Änderung der täglichen Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter angehört werden ?

Nur das steht zur Debatte (der Arbeitsrichter würde auch nur diese Frage stellen)

Antwort: § 87, Abs. 1 Pkt. 2 BetrVG Danach besteht

  1. zunächst ein Mitbestimmungsrecht des BR
  2. über Anfang, Ende und Pausen der tägl. Arbeitszeit ( für einen oder 120 Mitarbeiter)
  3. keine Mitbest. über das Volumen der Arbeitszeit Somit sind die Fronten klar, ohne Einigung (Mitbestimmung) des BR läuft nichts.

mfg hgowl

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