Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem:

Inwieweit muss der BR bei einer Änderung der täglichen Arbeitszeit einzelner Mitarbeiter angehört werden ?
Hintergrund hierfür ist folgender Fall:

2 Arbeitnehmer ( Reinigungskräfte auf Stundenbasis ) sollen lt. Willen der Geschaftsführung nicht mehr wie bisher während der "normalen" Geschäftszeiten ( bisherige Arbeitszeit 10.00 bis 14.00 Uhr ) arbeiten, sondern früh Morgens bzw. spät Abends. ( z.B. von 05.00 - 09.00 Uhr morgens )

Hat der Betriebsrat hier gem. § 87 ein Anhörungs - bzw. Mitspracherecht ?

Kann die Arbeitszeit ohne Zustimmung des Betriebsrats geändert werden ?