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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

durch Krankheit Stundenaufbauen - geht das?

D
Die_Wahrheit
Dez 2018 bearbeitet

Hallo,

ich würde gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall erfahren.

Ein Arbeitgeber plant die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter über den Verlauf eines Jahres mit unterschiedlichen Stunden. In bestimmten Zeiten wird der Mitarbeiter mit mehr als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit eingeplant und in anderen Zeiten mit weniger als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit. Am Ende des Jahres steht das Arbeitszeitkonto auf Null. Wenn ein Arbeitnehmer in den Zeiten krank wird, in denen er mit mehr als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit geplant ist, kann man ihm dann als Krankheitszeit nur die vertragliche tägliche Arbeitszeit anrechnen oder muss man die tatsächlich geplante Arbeitszeit anrechnen? Super wäre es wenn ich auch den Gesetzestext zu eurer Einschätzung genannt bekäme. DANKE

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

29.11.2018 um 14:53 Uhr

Entgeltfortzahlungsgesetz: "Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."

"Regelmäßig" und nicht "durchschnittlich"!

Wenn ein Dienstplan existiert, dann ist die "regelmäßige" Arbeitszeit die dort hinterlegt ist. (sogenanntes Lohnausfallprinzip)

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