durch Krankheit Stundenaufbauen - geht das?
Hallo,
ich würde gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall erfahren.
Ein Arbeitgeber plant die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter über den Verlauf eines Jahres mit unterschiedlichen Stunden. In bestimmten Zeiten wird der Mitarbeiter mit mehr als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit eingeplant und in anderen Zeiten mit weniger als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit. Am Ende des Jahres steht das Arbeitszeitkonto auf Null. Wenn ein Arbeitnehmer in den Zeiten krank wird, in denen er mit mehr als seiner vertraglichen täglichen Arbeitszeit geplant ist, kann man ihm dann als Krankheitszeit nur die vertragliche tägliche Arbeitszeit anrechnen oder muss man die tatsächlich geplante Arbeitszeit anrechnen? Super wäre es wenn ich auch den Gesetzestext zu eurer Einschätzung genannt bekäme. DANKE
Community-Antworten (1)
29.11.2018 um 14:53 Uhr
Entgeltfortzahlungsgesetz: "Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."
"Regelmäßig" und nicht "durchschnittlich"!
Wenn ein Dienstplan existiert, dann ist die "regelmäßige" Arbeitszeit die dort hinterlegt ist. (sogenanntes Lohnausfallprinzip)
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