Wir müssen in Kürzte unsere Betriebsvereinbarung: "Gleitende Arbeitszeit" ändern. Unser AG schlug jetzt vor, den Namen in "Flexible Arbeitszeit" zu ändern. Passen würde es dem Sinn nach. Hat das irgendweilche rechtlichen Konsequenzen?
Bei uns gilt in Teilen der TVöD.