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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleitzeit = Flexible Arbeitszeit...Unterschied?

R
R1234
Jan 2018 bearbeitet

Wir müssen in Kürzte unsere Betriebsvereinbarung: "Gleitende Arbeitszeit" ändern. Unser AG schlug jetzt vor, den Namen in "Flexible Arbeitszeit" zu ändern. Passen würde es dem Sinn nach. Hat das irgendweilche rechtlichen Konsequenzen? Bei uns gilt in Teilen der TVöD.

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Community-Antworten (6)

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Kriegsrat

19.04.2009 um 21:09 Uhr

wie die betriebsvereinbarung heißt, spielt keine rolle wichtig ist, was drin steht..............

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DonJohnson

19.04.2009 um 21:16 Uhr

Oh Vorsicht. Ein TV könnte sich auf eine Gleitzeit beziehen, aber nciht auf eine Flex Arbeitszeit!!!

D
DonJohnson

19.04.2009 um 21:33 Uhr

oder anders herum ;-)))

K
Kriegsrat

19.04.2009 um 22:01 Uhr

wichtiger wäre wohl die frage, weshalb der fragesteller seine bestehende BV "in kürze ändern muß", bzw. ob irgendwelche hinterlistigkeiten vom AG zu befürchten wären.... ... denn was im evtl. geltenden tarifvertrag geregelt ist, ist ja schon geregelt, außer es gibt irgendwelche öffnungsklauseln.....

D
DonJohnson

19.04.2009 um 22:18 Uhr

@ kriegs rat (nur zur Vorsicht ;-)))) )

Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Vielleicht versucht der AG mit einer Änderung der Bezeichnung und der Formalien etwas zu verschlechtern!

Gruß D J

P.S. Als "Staatsfeind Nr 1" muß ich wohl ein Leerzeichen machen - traurig...

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R1234

20.04.2009 um 01:29 Uhr

Jetzt nicht immer gleich Hintergedanken. Die Änderung ist schon in Ordnung. Mir geht es nur um die Namensänderung.

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