Erstellt am 19.04.2009 um 19:09 Uhr von kriegsrat
wie die betriebsvereinbarung heißt, spielt keine rolle
wichtig ist, was drin steht..............
Erstellt am 19.04.2009 um 19:16 Uhr von DonJohnson
Oh Vorsicht. Ein TV könnte sich auf eine Gleitzeit beziehen, aber nciht auf eine Flex Arbeitszeit!!!
Erstellt am 19.04.2009 um 19:33 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 19.04.2009 um 20:01 Uhr von kriegsrat
wichtiger wäre wohl die frage, weshalb der fragesteller seine bestehende BV "in kürze ändern muß", bzw. ob irgendwelche hinterlistigkeiten vom AG zu befürchten wären....
... denn was im evtl. geltenden tarifvertrag geregelt ist, ist ja schon geregelt, außer es gibt irgendwelche öffnungsklauseln.....
Erstellt am 19.04.2009 um 20:18 Uhr von DonJohnson
@ kriegs rat (nur zur Vorsicht ;-)))) )
Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Vielleicht versucht der AG mit einer Änderung der Bezeichnung und der Formalien etwas zu verschlechtern!
Gruß
D J
P.S. Als "Staatsfeind Nr 1" muß ich wohl ein Leerzeichen machen - traurig...
Erstellt am 19.04.2009 um 23:29 Uhr von R1234
Jetzt nicht immer gleich Hintergedanken. Die Änderung ist schon in Ordnung. Mir geht es nur um die Namensänderung.