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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bin ich als BRM befangen?

N
Nosos
Okt 2019 bearbeitet

Wir haben eine interne Stellenbeschreibung laufen, auf die ich mich beworben habe (ich bin 2.BRVe). Nun kam eine Kollegin auf ein BRM zu wg Hilfestellung. Ich arbeite in der gleichen Abteilung mit dieser Kollegin zusammen. Nach dem Gespräch kamen beide zu mir, da sonst kein weiteres BRM anwesend war. Die Kollegin hat sich auf die gleiche stelle beworben wie ich, wird aber anscheinend nicht genommen, weil ihr angeboten wurde unsere Stelle (die wir uns teilen) komplett zu übernehmen als Vollzeitstelle. Allerdings soll sie dafür in der Gehaltsstufe heruntergruppiert werden. Meine Fragen: bin ich als BRM in diesen Fall befangen? Komme ich in einen Konflikt oder muss mich der AG in diesem Fall nur als BRM und nicht als AN sehen? Habe etwas Bauchweh, das ich mir selber für die neue Stelle ein Bein stelle. Sollte ich lieber ein anderes BRM statt mir zum Chef schicken um das Anliegen der Kollegin zu besprechen? Und ist es rechtlich das der AG die Kollegin runtergruppiert?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

22.03.2015 um 10:46 Uhr

Wie - sie macht zur Zeit mit Dir zusammen eine Stelle, soll sie zukünftig alleine machen (weil Du Dich ja auf eine andere Stelle beworben hast), und dafür soll sie runtergruppiert werden?

Wenn Ich Dich richtig verstehe - so geht das nicht. Warum soll sie im Verhältnis weniger verdienen? Um Ihr zu raten, dass sie das nicht akzeptieren muss, bist Du nicht befangen.

Und der BR würde (hoffentlich) auch die Zustimmung verweigern, falls es zu einer entsprechenden Annhörung kommt. Ich sehe da auch nicht, wo Du Dir ein Bein stellst. Es geht ja nicht um Deine neue Stelle, die Du gerne hättest.

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